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Der Kampf gegen die Straffreiheit
GEGEN DIE STRAFFREIHEIT DER MASSENMORDE IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTÓN, LURIGANCHO UND CALLAO AM 19. JUNI 1986!

Am 19. Juni 1986 führte die peruanische Regierung eine in höchstem Maße bösartige und grausame Vernichtungsaktion gegen die politischen Gefangenen durch. Unter Verletzung der elementarsten Gesetze des Krieges, die unter anderem in der Genfer Konvention universell anerkannt sind, setzte sie unter dem Befehl des Oberkommandos der Armee das Heer, die Marine, die Luftwaffe und die Polizei ein und verübte einen infamen Massenmord, bei dem 300 Kriegsgefangene aus den Gefängnissen El Frontón, Lurigancho und Callao starben, die in Verteidigung ihres Lebens rebelliert hatten, um 26 vollauf gerechtfertigte und vernünftige Forderungen durchzusetzen. Auf diese Art badete die Regierung der APRA einmal mehr im Blut des Volkes. Trümmer des Gefängnisses El Frontón nach dem Massenmord vom Juni 1986
Die Leichen der 125 Toten von Lurigancho wurden über verschiedene Friedhöfe zwischen Cañete und Barranca verteilt. Die wenigen Leichen oder Leichenteile, die von den Toten von El Frontón auftauchten, wurden auf den Friedhöfen San Bartolo und Pachacamac beigesetzt. Über die Verschwundenen ist bis heute nichts bekannt.
Angehörige der Häftlinge nach dem Massenmord in den Gefängnisse vom Juni 1986 vor dem zentralen Leichenschauhaus in Lima
Da die Hinweise auf illegale Hinrichtungen im Gefängnis Lurigancho, wo bis auf einen zufälligen Überlebenden alle Gefangenen ermordet wurden, unübersehbar waren, erhob die Justiz Anklage gegen 8 Mitglieder der Spezialeinheit der Guardia Republicana, die an den dortigen Erschießungen beteiligt waren. Der Fall wurde der Militärjustiz übergeben, die sie zu Minimalstrafen verurteilte. Ein schuldhaftes Verhalten von Angehörigen der Armee, die im Gefängnis El Frontón eingesetzt waren, wo es ganz offensichtlich ebenfalls zu Exekutionen gekommen war, konnte das Militärgericht nicht feststellen. Die politisch Verantwortlichen bestritten jede Schuld und sprachen von Übergriffen und "exzessivem Gewalteinsatz" Einzelner. Nach der Abwahl der Regierung Alan García wurde der Antrag auf eine Verfassungsklage gegen den Ex-Präsidenten vom Parlament abgelehnt.

Aufgrund eines Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom August 2000, mit dem der peruanische Staat verpflichtet wird, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die sterblichen Reste der Opfer zu finden, zu identifizieren und ihren Familien zu übergeben, wurde der Fall wieder aufgenommen. Schließlich begann im Jahre 2003 eine Reihe von Exhumierungen auf verschiedenen Friedhöfen. Die zuständige Staatsanwaltschaft vermied es, die Angehörigen der Opfer über den Fortgang der Exhumierungen und der Untersuchung der Leichen zu unterrichten und lehnte deren Antrag ab, Experten ihres Vertrauens hinzuziehen. Dieses Vorgehen deutete darauf hin, dass einmal mehr versucht wurde, Dinge wie etwa die Todesursache zu vertuschen, um die Verantwortlichen zu schützen. Obwohl am 5. Juli 2004 endlich mit der Übergabe der identifizierten Reste an die Angehörigen begonnen wurde, weigerten sich die Organisationen der Angehörigen, diese entgegenzunehmen, solange sie nicht von unabhängigen Experten untersucht worden waren. Die spätere Untersuchung der wenigen bereits übergebenen Leichenteile durch Experten, die von den Hinterbliebenen gestellt wurden, ergaben, dass diese falsch identifiziert und die Reste von bis zu 12 Opfern einem Toten zugeordnet worden waren. Als die Staatsanwaltschaft im November 2004 endlich die Anklageschrift in dem Fall einreichte, erhob sie lediglich Anklage gegen 11 Militärs wegen vorsätzlichem Mord. Die Ermittlungsverfahren gegen die politisch Verantwortlichen, allen voran den damaligen Präsidenten Alan García Pérez, stellte sie ein und benannte diese lediglich als Zeugen, obwohl es eine Vielzahl von Beweisen gibt, dass die damalige Regierung nicht nur den Massenmord angeordnet hatte, sondern auch dafür sorgte, dass die ausführenden Armee- und Polizeikräfte straffrei ausgingen.



DOKUMENTE UND STELLUNGNAHMEN

GERECHTIGKEIT FÜR DIE ANGEHÖRIGEN DER OPFER DES MASSAKERS IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTON, LURIGANCHO UND CALLAO! Asociación de Familiares de Presos Políticos y Víctimas de Genocidio (Vereinigung der Angehörigen der politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik). 19. juno 2007.   »

ZWANZIG JAHRE NACH DEM MASSAKER IN DEN GEFÄNGNISSEN: SCHLUSS MIT DER STRAFFREIHEIT! Organisationen der Angehörigen der Opfer der politischen Gewalt in der Zeit des internen Krieges. Juni 2006.   »

PRESSEMITTEILUNG ÜBER DEN FALL DES MASSENMORDES IM GEFÄNGNIS EL FRONTÓN. AFADEVIG (Vereinigung die Angehörigen der politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfer der Vernichtungspolitik). Mai 2006.   »

PRESSEMITTEILUNG. Angehörige der Opfer der Massenmorde in den Gefängnissen El Frontón, Lurigancho und Callao. 3.11.2005.   »

GEGEN DIE STRAFFREIHEIT DES MASSENMORDES IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTÓN, LURIGANCHO UND CALLAO! WIR FORDERN DIE BESTRAFUNG DER SCHULDIGEN! Presseerklärung der Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik (AFADEVIG). Mai 2005.   »

GEGEN DIE STRAFFREIHEIT DES MASSENMORDES IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTÓN, LURIGANCHO UND CALLAO! WIR FORDERN DIE BESTRAFUNG DER SCHULDIGEN! Presseerklärung der Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik (AFADEVIG). Mai 2005.   »

PRESSEMITTEILUNG ANLÄSSLICH DER ERSTEN ÜBERGABE DER STERBLICHEN RESTE VON OPFERN DES MASSENMORDES IN EL FRONTON AN DIE HINTERBLIEBENEN. Asociación de Familiares de Presos Políticos y Desaparecidos (Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik - AFADEVIG). 5. Juli 2004.    »

NEIN ZUR STRAFFREIHEIT DES MASSENMORDS IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTÓN, LURIGANCHO UND CALLAO! WIR FORDERN DIE BESTRAFUNG DER VERANTWORTLICHEN! Asociación de Familiares de Presos Políticos y Desaparecidos (Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik - AFADEVIG). Juni 2004.    »

WIR PROTESTIEREN GEGEN DIE STRAFFREIHEIT DER MASSENMORDE IN DEN GEFÄNGNISSEN EL FRONTON, LURIGANCHO UND CALLAO, SOWIE IN CANTO GRANDE VOM MAI 1992! Asociación de Familiares de Presos Políticos y Desaparecidos (Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern der Vernichtungspolitik - AFADEVIG). Januar 2004.»

  URTEIL DES INTERAMERIKANISCHEN GERICHTSHOFS IN DER SACHE DURAND UND UGARTE. 16.08.2000 »

  URTEIL DES INTERAMERIKANISCHEN GERICHTSHOFS IN DER SACHE NEIRA UND ANDERE. 19. Januar 1995. »



Siehe auch die Augenzeugenberichte des Massenmordes von 1986



CHRONOLOGIE DER EREIGNISSE

  18.6.1986  Die Regierung des damaligen Präsidenten Alan Garcia Perez und das Oberkommando der Streitkräfte informierten in Form von offizielle Kommuniques, dass in den Morgenstunden des 18. Juni 1986 ein Aufstand der Häftlinge in den Gefängnissen San Juan Bautista (El Frontón), San Pedro (Lurigancho) und Santa Barbara in Callao begonnen habe. Im Laufe der Tage des 18. und 19. Juni informierte die Regierung nach und nach die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zur Niederschlagung dieser Aufstände und sprach von bewaffnetem Widerstand der Häftlinge gegen die Ordnungskräfte des Staates.

  19.6.1986  Am Abend des 19. Juni wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die staatlichen Sicherheitskräfte die Kontrolle über die Gefängnisse übernommen hätten und es dabei eine nicht bestimmte Zahl von toten Häftlingen in El Frontón und 124 Tote im Gefängnis Lurigancho gegeben habe, was nach offizieller Version auf die Weigerung der Häftlinge zurückzuführen war, die von ihnen errichteten Barrikaden zu verlassen.

  20. Juni 1986  Der damalige Senator der "Vereinigten Linken", Javier Diez Canseco und einige Presseorgane verbreiteten Informationen über angebliche illegale Hinrichtungen von Häftlingen, nachdem diese sich ergeben hatten und sich die Gefängnisse bereits unter der Kontrolle der Streitkräfte befanden.

Die Regierung erließ das verfassungswidrige Dekret Nr. 006-86-JUS, mit dem sie die Gefängnisse zu "militärischen Zonen mit eingeschränkten Rechten" erklärten.

  21.6.1986  Die Regierung räumte offiziell die Möglichkeit ein, dass es im Gefängnis Lurigancho "exzessiven Einsatz von Gewalt" gegeben habe und informierte darüber, dass sie die Militärjustiz mit der Untersuchung dieser Vorfälle beauftragt habe.

  27.6.1986  Der Präsident Alan Garcia Perez gab zu, dass es Hinweise auf kriminelle Handlungen der Guardia Republicana im Gefängnis Lurigancho gäbe, und kündigte mit seinem berühmten Satz " ... entweder gehen die Schuldigen, oder ich gehe ..." die Einleitung einer Untersuchung an, um die Verantwortlichen für das Massaker zu bestrafen. Das Dekret 006-86-Jus erlaubte es, die Ermittlungen der Militärjustiz zu übergeben.

  22..8.1986  Der Kongress der Republik beschloss die Bildung einer Untersuchungskommission aus Mitgliedern des Senats.

27.8.1986  Der Oberste Gerichtshof entschied im Streit um die Zuständigkeit für die Fälle zu Gunsten der Militärjustiz.

  27.4.1987  Angehörige von Nolberto Durand Ugarte y Gabriel Ugarte Rivera, die nach dem Massenmord in El Frontón spurlos verschwunden sind und auch auf keiner der Listen der Toten verzeichnet sind, erheben Anklage vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte.

6.6. 1987  Die Militärjustiz verkündete ihren Beschluss, dass kein Verschulden der beteiligten Armeeangehörigen vorläge, und legte den Fall zu den Akten.

Vor dem Ständigen Militärischen Untersuchungsgericht wurde ein Strafverfahren gegen den Oberst der Guardia Republicana Rolando Cabezas Alarcon und weitere sieben Polizisten wegen der illegalen Hinrichtungen im Gefängnis Lurigancho eingeleitet.

7.8.1987  Nach längeren Querelen nahm die parlamentarische Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des Senators Roland Ames ihre Arbeit auf.

  31-08-1987 Angehörige von Víctor Neira Alegría, Edgar Zenteno Escobar und William Zenteno Escobar, Opfer des Massenmords in El Frontón, erstatten Anzeige gegen den peruanischen Staat bei der Interamerikanischen Komission für Menschenrechte.

  Dezember 1987  Die Kommission Ames legte zwei Berichte vor, einen mit der Position der Mehrheit und einen mit der der Minderheit. Beide Berichte stimmten überein, was den Ablauf der Ereignisse und der beteiligten staatlichen Stellen anging, doch der Bericht der Mehrheit führte die "möglichen Exzesse" ausschließlich auf individuelles Fehlverhalten zurück und vertrat die Ansicht, dass die Regierung und die militärischen Institutionen keinerlei Verantwortung träfe, während der Bericht der Minderheit zu dem Schluss kam, dass die Ereignisse auf mangelnde Voraussicht der Regierung zurückzuführen waren und deren Anordnungen das Leben der Häftlinge im Gefahr brachte, dass die Sicherheitskräfte in exzessive Gewalt anwendeten und illegale Hinrichtungen begingen und dass die Regierung falsche Informationen verbreitete und die begangenen Verbrechen zu verschleiern versuchte.

  20. 7. 1989  Der Oberste Militärgerichtsrat bestätigte, dass keinerlei Verschulden von Armeeangehörigen vorläge, die an der Niederschlagung des Aufstands in Gefängnis El Frontón beteiligt waren.

  7.6.1990  Die Resolution der Revisionskammer der Militärjustiz bestätigte das Urteil gegen den Oberst Rolando Cabezas Alarcon, erhöhte die Strafe für den Leutnant Javier Marquina Bringas aus 10 Jahre Gefängnis und verurteilte die anderen Angeklagten zu Strafen zwischen zwei Jahren Gefängnis und 30 Tagen Strafarrest. Auf der anderen Seite verwarf sie den Beschluss, eine Untersuchung gegen den General der Armee Ismael Araujo Vera und den General der Polizei Raul Jares Gago wegen Fahrlässigkeit und Ungehorsam einzuleiten.

  August 1990  Die neu gewählte Deputiertenversammlung ernannte eine Gutachterkommission, um die Zulässigkeit einer Verfassungsklage gegen Alan Garcia Perez wegen der Vorfälle in den Gefängnissen zu überprüfen.

10.10.1990  Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte erhebt beim Interamerikanischen Gerichtshof Anklage gegen den peruanischen Staat wegen Menschenrechtsverletzungen im Fall Neira Alegría y Zenteno.

  Dezember 1990  Das Gutachten der Kommission sprach sich vor dem Senat für die Zulässigkeit einer Anklage gegen den Ex-Präsidenten aus, doch das Gutachten wurde von der Deputiertenversammlung abgelehnt, und folglich kam die Verfassungsklage nicht zu Stande.

  19.1.1995  Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte den peruanischen Staat wegen der Verletzung des Rechts auf Leben und anderer Grundrechte im Fall der Opfer des Massenmords von El Frontón, Victor Neira Alegría, Edgar Zenteno und William Zenteno Escobar, und verpflichtete den peruanischen Staat, den Angehörigen der Opfer eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

  16.6.1995  In Anwendung des Gesetzes 26479 - Amnestiegesetz für Armee- und Polizeiangehörige, die während des internen Krieges gegen das Gesetz verstoßen hatten - ordnete der Oberste Militärgerichtsrat die sofortige Freilassung von Rolando Cabezas Alarcon und die Löschung seiner Daten aus dem Strafregister an.

  8.8. 1996 Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte reichte vor dem Interamerikanischen Gerichtshof Klage gegen den peruanischen Staat wegen Verletzung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention im Fall Nolberto Duran und Gabriel Ugarte, die nach dem Massenmord in El Frontón verschwanden, ein.

  16.8.2000 Der Interamerikanische Gerichtshof sprach sein Urteil im Fall Nolberto Duran und Gabriel Ugarte Riviera und verurteilte darin den Staat Peru wegen diverser Verletzungen der Amerikanischen Konvention für Menschenrechte. In seiner Resolution verpflichtete er den peruanischen Staat, die Hinterbliebenen der Opfer zu entschädigen, und "alles zu tun, um die sterblichen Überreste der Opfer aufzufinden, zu identifizieren und ihren Angehörigen zu übergeben, sowie die Vorfälle zu untersuchen und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen". Daraufhin übergab der peruanische Staat den Fall der 41. Staatsanwaltschaft von Lima, die ihn in ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes an weiteren 30 Personen, darunter Nolberto Durand Ugarte und Gabriel Pablo Ugarte Rivera, einbezog.

  11.10.2001  In Umsetzung des Beschlusses des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Barrios Altos erklärte die Vollversammlung des Obersten Militärgerichtsrats die Amnestie für ungültig und ordnete ein Verbot für Rolando Cabezas Alarcon zum Verlassen des Landes an.

  3.12.2001  In einer Zusatzverhandlung legte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Reparationen für die Angehörigen der Opfer im Fall Durán und Ugarte. Neben einer Entschädigung für die Hinterbliebenen verfügte er weitere Maßnahmen der Wiedergutmachung und verpflichtete unter anderem den peruanischen Staat, "die Verantwortlichen zu ermitteln und zu bestrafen � und das Ermittlungsverfahren bei der 41. Staatsanwaltschaft von Lima wegen Mord an 30 Personen, unter denen sich Nolberto Durand Ugarte und Gabriel Pablo Ugarte Rivera voranzutreiben".

  19/20.05.2002  Die 41. Staatsanwaltschaft von Lima und die 6. Oberstaatsanwaltschaft von Lima legen das Ermittlungsverfahren über die Vorfälle vom Juni 1986 in den Gefängnissen El Frontón, Lurigancho und Callao, in den der Fall Durand und Ugarte einbezogen worden war, zu den Akten.

  20.5.2002  Aufgrund einer erneuten Anzeige übernahm die neu gebildete Staatsanwaltschaft für illegale Hinrichtungen, zwangsweise Verschwundene und Exhumierung den Fall von Nolberto Durand Ugarte und Gabriel Pablo Ugarte Rivera von der 6. Staatsanwaltschaft Callao und eröffnete ein neues Ermittlungsverfahren.

  23 11. 2002 Aufgrund des Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs beschloss die peruanische Regierung, die Angehörigen von Nolberto Durand und Gabriel Ugarte mit 125 Millionen US-Dollar pro Familie zu entschädigen.

  26. 11. 2002 Unter Berufung auf den Rechtsgrundsatz, dass niemand zwei Mal wegen desselben Tatbestands angeklagt werden darf, lehnte der Oberste Militärgerichtsrat ein neues Strafverfahren gegen Angehörige von Armee und Polizei, die an der Niederschlagung des Aufstands in Gefängnis El Frontón beteiligt waren, mit der Begründung ab, der Fall sei abgeschlossen.

27.11.2002 Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte seine Urteile vom August 2000 und Dezember 2001 und wies die Position des peruanischen Staates, der Fall sei bereits verhandelt und abgeschlossen, zurück.

  25.02.2003  Nach mehreren Verzögerungen und Mahnungen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte begann die Staatsanwaltschaft mit der Exhumierung von fünf Opfern des Massenmordes von 1986 im Gefängnis El Frontón.

1.4.2003  Der Oberste Militärgerichtsrat erließ einen Haftbefehl gegen Rolando Cabezas Alarcon zwecks Verbüßung seiner restlichen Strafe. Dieser Beschluss ist nach wie vor gültig, doch der verurteilte Offizier befindet sich weiterhin in Freiheit.

  Mai bis Dezember 2003  Die Sonderstaatsanwaltschaft holte die Aussagen von Überlebenden und Augenzeugen des Massenmordes in El Frontón von 1986 ein, die nicht nur die illegale Hinrichtungen bestätigten, sondern auch die Anwesenheit des damaligen stellvertretenden Innenministers, Agustin Mantilla auf der Insel.

  19.11.2003  Luis Bromley, Chef des Instituts für Rechtsmedizin, informierte, dass auf Grund der Exhumierungen auf verschiedenen Friedhöfen in Lima und umliegenden Ortschaften im Zusammenhang mit dem Massenmord von El Frontón von 1986 bis zu dem Zeitpunkt 3500 Reste von 150 Personen gefunden worden seien, eine Zahl, die größer ist als die der 118 registrierten Opfer. Er erklärte, dass bei den Toten Häftlingen drei Todesursachen festzustellen seien: durch Schusswunden, durch Zerquetschen von einstürzenden Gebäudeteilen und Sprengstoffdetonationen.

  21.6.2004  Laut Erklärungen des Vertreters des peruanischen Staates vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, Julio Quintanilla, im Fall El Fronton wird die Sonderstaatsanwaltschaft im Juli diesen Jahres Anklage gegen die Verantwortlichen für den Tod von rund 200 Gefangenen im Gefängnis El Frontón erheben, die auch den Ex-Präsidenten Alan Garcia und sein damaliges Kabinett einschließt, weil sie das Eingreifen der Streitkräfte in dem Gefängnis, wo die illegalen Hinrichtungen stattfanden, angeordnet haben. Quintanilla erklärte weiterhin, dass man versprochen habe, im Juli die Reste der 70 identifizierten Leichen ihren Familien zu übergeben.

  3.07.2004 Der Vertreter des peruanischen Staates im Fall El Frontón vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, Julio Quintanilla, kündigte an, dass er angesichts des Vorliegens neuer Beweise den Gerichtshof ersuchen wird, dem Ex-Präsidenten Alan García Pérez das Verlassen des Landes zu untersagen, um zu verhindern, dass er sich der Verfolgung durch die Justiz entzieht. Nach seinen Aussagen haben die Untersuchungen der Leichen ergeben, dass viele der Häftlinge illegal hingerichtet worden sind.

  5.07.2004 Im Zentralen Leichenschauhaus von Lima übergab die Staatsanwaltschaft die Reste von zwei Opfern des Massenmordes im Gefängnis El Fronton ihren Angehörigen. Die Reste von zwei weiteren Opfern, die ebenfalls freigegeben worden sind, werden auf Wunsch der Familien in ihre Heimatorte überführt.

Nach Angaben des Chefs des Instituts für Rechtsmedizin, Luis Bromley Coloma, werden im Laufe der Woche die Reste der weiteren 31 Opfer, die bis jetzt identifiziert sind, den Hinterbliebenen übergeben. Er bestätigte, dass die Identifizierung von anderen 87 Opfern des Massakers in El Fronton zum Stillstand gekommen ist, da kein Geld für eine gentechnische Untersuchung vorhanden ist. Dafür wären 1000$ pro Leiche nötig, das heißt, es fehlen 87000$.

Währenddessen protestierten die Angehörigen anderer Opfer vor der Tür des Gebäudes dagegen, dass die Staatsanwaltschaft sie während des gesamten Prozesses der Exhumierungen von der Untersuchung ausgeschlossen hat, und forderten die Hinzuziehung von Experten ihres Vertrauens zur rechtsmedizinischen Untersuchung.

Siehe dazu die Pressemitteilung der Asociación de Familiares de Presos Políticos y Desaparecidos (Vereinigung der Angehörigen von politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfern des Völkermords) vom 5. Juli 2004. 

  9.07.2004 Der Vertreter des peruanischen Staates im Fall El Frontón vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, Julio Quintanilla, ersucht die zuständige Sonderstaatsanwaltschaft formal, dem Ex-Präsidenten Alan García Pérez das Verlassen des Landes zu untersagen, um zu verhindern, dass er sich der Verfolgung durch die Justiz entzieht. Zur Begründung legte er neue Beweise vor, darunter den Bericht des Instituts für Gerichtsmedizin über die Exhumierungen der Leichen. Am Tag darauf lehnte der Staatsanwalt den Antrag ab und kündigte an, dass er in 60 Tagen seinen Abschlussbericht vorlegen und Anklage erheben wird.

  19.08.04 Das peruanische Verfassungsgericht gab einer Habeus-Corpus-Aktion statt, in der die "Asociación Americana de Juristas - Rama del Perú" (Amerikanische Vereinigung von Juristen - Abteilung Peru) und die Mutter von Peter Cruz Chavez, einem der Opfer des Massakers vom 19. Juni 1986 im Gefängnis Lurigancho, die Untersuchung der Umstände des Verschwindens und den Verbleib der Reste des Opfers fordern. Das Verfassungsgericht wies die Generalstaatsanwaltschaft an, Ermittlungen in dem Fall einzuleiten, und verpflichtete das zuständige Gericht, alle 6 Monate über den Stand des Verfahrens zu informieren. Die Angehörigen der Opfer hoffen, dass durch die Aufnahme von Ermittlungen in einem Fall die Todesumstände aller Opfer im Gefängnis Lurigancho untersucht wird, wie es im Fall des Massakers von El Frontón geschah.

  2.12.04 Der Staatsanwalt Mario Gonzales reicht seine Anklageschrift im Fall El Frontón ein. Darin werden lediglich 11 hohe Militärs wegen des Delikts des vorsätzlichen Mordes im besonders schweren Fall angeklagt. Dagegen werden die Verfahren gegen den Ex-Präsidenten Alan García, den damaligen stellvertretenden Innenminister Agustín Mantilla und andere Mitglieder des damaligen Kabinetts der APRA eingestellt, da der Staatsanwalt bei ihnen nur einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und gegen Vorschriften der öffentlichen Verwaltung feststellen konnte und diese Delikte verjährt sind.

  Dezember 2004 Die peruanische Menschenrechtsorganisation APRODEH legte beim Oberstaatsanwalt Edgar Chirinos Beschwerde gegen den Ausschluss von Alan García aus der Anklageschrift im Fall El Fronton ein.

  4.05.2005 Der Oberstaatsanwalt Edgar Chirinos wies den Staatsanwalt Mario Gonzáles an, das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Präsidenten Alan García und alle Mitglieder des Ministerrats von 1986 im Fall des Massakers im Gefängnis El Frontón wieder aufzunehmen.

  Juni 2005 Laut einem Bericht des Andenzentrums für anthropologische Untersuchungen (Centro Andino de Investigaciones Antropológicas - Cenia), das auf Ersuchen der Amerikanischen Juristenvereinigung (Asociación Americana de Juristas) neue forensische Untersuchungen an den Resten der Opfer des Massker im Gefängnis El Fronton vornahm, gibt es Hinweise auf Folter und illegale Hinrichtungen von Gefangenen, von denen einige nachweislich verletzt und hilflos waren. Außerdem stellten die Spezialisten des Cenia fest, dass die Reste, die die Staatsanwaltschaft im Juli 2004 den Angehörigen übergeben wollte, falsch identifiziert waren und sich in einigen Fällen Teile von bis zu 12 Leichen in einer Kiste befanden, die angeblich die Reste einer Person enthielt.

  29.09.2005 Die Richterin des Untersuchungsgerichts, das den Fall bearbeitet, spricht Alan García Pérez und die verantwortlichen Militärs frei und attestiert ihnen, dass "... sie in Erfüllung ihrer Pflicht und der legitimen Ausübung eines Rechtes handelten".

  6.04.2006 Aufgrund des Einspruchs der Angehörigen gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Alan García Pérez und die politischen Verantwortlichen für den Massenmord im Gefängnis El Frontón, entscheidet die 3. Nationale Oberstaatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen Alan García Pérez und die Mitglieder seines damaligen Ministerrats wieder aufzunehmen.

  28.7.2006 Nachdem Alan Garcia die Stichwahlen für die Präsidentschaft gewonnen hatte, tritt er erneut das Präsidentenamt an. Als Vizepräsidenten ernennt er Luis Giampietri Rojas, Vizeadmiral der Marine im Ruhestand und Befehlshaber des Sonderkommandos der Marine, die im Gefängnis El Frontón im Juni 1986 eingesetzt wurde.

  8.2.2007 Als Zeuge beantwortet Alan Garcia die Fragen der Ermittlungsrichterin Maria León Yarango über den Militäreinsatz im Gefängnis El Frontón im uni 1986, bei dem mehr als 100 Häftlinge getötet wurden. In Presserklärungen wies Garcia erneut jede Verantwortung an der exzessiven Anwendung von Gewalt zurück und leugnete, sich in Widersprüche verwickelt zu haben, wie die Angehörigen der Opfer und ihre Anwälte vertreten hatten.

  21.2.2007 Während einer Befragung als Zeuge durch die Richterin Maria León Yarango leugnet der Vizepräsident Luis Giampietri, das am 19. Juni 1996 im Gefängnis El Frontón illegale Hinrichtungen gegeben habe. " Ich vertrete den Standpunkt, dass es sich um einen Kampf handelte. Meine Vorgesetzten befahlen mir, einen Gefängnisaufstand niederzuschlagen, und das ist geschehen", antwortete Giampietri auf die Fragen der Richterin. Giampietri bestritt, bei früheren Gelegenheiten ausgesagt zu haben, dass Der Einsatz vom Präsidenten Alan Garcia befohlen worden sei.

  8.3.2007 Der Oberstaatsanwalt Edgar Chirinos Manrique stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten Alan García Pérez, den Vizepräsidenten Luis Giampietri Rojas und den ehemaligen Innenminister Agustín Mantilla wegen des Massakers im Gefängnis El Frontón ein. Damit schloss er sich der Auffassung des Staatsanwaltes in erster Instanz Mario Gonzales an, der das Verfahren wegen Mangels an Beweisen eingestellt hatte. Der Oberstaatsanwalt argumentierte, es lasse sich nicht belegen, dass Alan García das Massaker anordnete und Mantilla persönlich im Gefängnis El Frontón anwesend war. Bezüglich der Verantwortung von Giampietri vertrat er, dass dieser das Kommando, das die illegalen Hinrichtungen beging, nicht persönlich anführte, Denn er verließ das Gefängnis, als der Aufstand unter Kontrolle war.

  20.7.2007 Die 3. Strafkammer für Beschuldigte in Freiheit stellte das Verfahren gegen Alan García, Agustín Mantilla, Luis Giampietri, sowie 24 Marinenoffiziere ein. Die Richter argumentierten, dass die Straftaten keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und folglich verjährt seien.

  14.9.2007 Die Amerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) forderte den peruanischen Staat auf, das Strafverfahren wegen das Massaker im Gefängnis El Frontón vom Juni 1986 wieder aufzunehmen und die politisch Verantwortlichen, als die während des Prozesses der damalige und heutige Präsident Alan García, der damalige Innenminister Agustín Mantilla und der ehemalige Marineoffizier und heutige Vizepräsident Luis Giampietri definiert wurden, in die Ermittlungen mit einzubeziehen. In ihrer Resolution kritisierte die Kommission den Beschluss der peruanischen Justiz, die im Juli das Verfahren gegen García, Mantilla und Giampietri mit der Begründung eingestellt hatte, dass es sich bei dem Mord an 118 Häftlingen nicht um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handle und die Tat folglich verjährt sei. Die Kommission widersprach dieser Auffassung und forderte mit Nachdruck, dass sowohl das Verfahren gegen diese Personen als auch gegen 24 Marineoffiziere wieder eröffnet wird. In dem Dokument erinnerte sie daran, dass der Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil ausdrücklich darauf verweist, dass im vorliegenden Fall "keine Verfügungen einer Amnestie, Verfügungen einer Verjährung oder Berücksichtigung von Umständen, die die Beschuldigten von der Verantwortung ausnehmen, durch die die Untersuchung der schweren Menschenrechtsverletzungen behindert wird" akzeptiert werden kann.