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PERU: Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen in Peru
Die Gründung einer Wahrheitskommission

Länderkurzinfo der Koordinationsgruppe Peru
05.12.2001

Das folgende Papier stellt die Entwicklung der Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen der letzten zwei Jahrzehnte in Peru sowie die Forderungen, die sich daraus für amnesty international ergeben, in zusammengefaßter Form dar.

Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen können nicht eingedämmt werden, solange die Täter mit Straffreiheit rechnen können.

amnesty international fordert daher den peruanischen Staat auf, diese Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Ergebnisse zu veröffentlichen, die Täter vor Gericht zu stellen, die Opfer und ihre Angehörigen zu entschädigen und die nach wie vor gültige Amnestiegesetzgebung bedingungslos abzuschaffen.

Einleitung

Unter Straflosigkeit (1) versteht man die Straffreiheit für Verbrechen. Kommt eine Regierung nicht ihrer Verpflichtung nach, Verbrechen mit angemessenen Mitteln zu untersuchen, und sicherzustellen, daß die Verantwortlichen vor Gericht gestellt und verurteilt werden, verstößt sie damit gegen geltendes internationales Recht.

Sie liefert damit Menschen der Schutzlosigkeit aus und signalisiert potentiellen Menschenrechtsverletzern, daß sie ihre Praktiken toleriert. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Familien können ihr Recht, die an ihnen begangenen Verbrechen untersuchen zu lassen, nicht einklagen und Angehörige von Ermordeten oder "Verschwundenen" nie die Wahrheit erfahren.

Bei der Straflosigkeit wird unterschieden zwischen der sog. normativen, also durch Normen/Gesetze geregelten und der faktischen Straflosigkeit, die keiner festgeschriebenen Normen für ihre Anwendung bedarf.

I. Straflosigkeit in Peru

Im Peru der 80 und 90er Jahre wurde Mitgliedern der Streitkräfte bei schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Mord, Massenhinrichtungen und "Verschwindenlassen" von Menschen nahezu immer stillschweigend Straffreiheit gewährt. Vereinzelt wurden zwar Prozesse durchgeführt, das Strafmaß lag in diesen Fällen aber oft weit unterhalb dessen, was man als verhältnismäßig bezeichnen würde. (2)

Mit dem am 14. Juni 1995 vom Peruanischen Kongreß mehrheitlich verabschiedeten Amnestiegesetz wurde diese Straflosigkeit institutionalisiert, indem es eine Generalamnestie zugunsten militärischen, polizeilichen oder zivilen Personals für Straftaten - von Individuen oder Gruppen begangen - zwischen Mai 1980 und der Gesetzesverkündung (14.6.95) festschrieb (3) .

Zudem ordnete es die Annullierung aller polizeilichen, gerichtlichen oder strafrechtlichen Vorgänge und die Freilassung aller im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung Inhaftierten an; Ermittlungen jeglicher Art wurden untersagt.

Durch ein zwei Wochen später verabschiedetes Gesetz (4), das die Auslegung des Amnestiegesetzes näher bestimmte, wurde der Justiz zudem das Recht abgesprochen, über die Rechtmäßigkeit und den Anwendungsbereich des Amnestiegesetzes zu urteilen. Damit wurden der gesamte durch das Amnestiegesetz umfaßte Zeitraum und jegliche in diesen Rahmen fallende potentielle Straftat als strafverfolgungsfrei erklärt.

Mit Inkrafttreten der Amnestiegesetze am 16. Juli 1995 wurden die laufenden Verfahren zu Tausenden seit Mai 1980 dokumentierten unaufgeklärten Menschenrechtsverletzungen eingestellt, darunter mindestens 5.000 Fälle von "Verschwindenlassen" und staatlichem Mord, sowie Hunderte Fälle von Folterungen, Mißhandlungen, Todesdrohungen und Einschüchterungsversuchen.

Im März 2001 veröffentlichte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil über das Massaker von Barrios Altos (5), einem der schlimmsten Menschenrechtsverbrechen unter der Regierung Fujimori (6), bei dem am 03.11.1991 15 Erwachsene und Kinder beim Sturm auf ein Privatgebäude durch schwer bewaffnete, vermummte Personen ermordet wurden (7) . In dem Urteil wird die Amnestiegesetzgebung und damit auch die Straflosigkeit in Peru für unwirksam erklärt.

Ende Mai 2001 erhob daraufhin die peruanische Generalstaatsanwältin Anklage wegen Tötung gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Fujimori; ihm wird vorgeworfen, das Massaker angestiftet und Einzelheiten des durch die paramilitärische Gruppe Colina durchgeführten Verbrechens gekannt zu haben.

In der Urteilsverkündung vom 14. März 2001 erklärt der Menschenrechtsgerichtshof (8),

"[...] daß die in den Amnestiegesetzen (9) verankerten Vorschriften und Entbindungen von jegliche Verantwortlichkeit, die die Untersuchungen [von Fällen] und die Verurteilung von Verantwortlichen schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Massenhinrichtungen und anderen Formen staatlichen Mordes sowie Zwangsverschleppungen [...] unterbinden, unzulässig sind.

Der Gerichtshof [...] ist der Auffassung, daß die Peruanischen Amnestiegesetze verhindern, daß die Familien der Opfer sowie die überlebenden Opfer vor Gericht Gehör finden, gemäß Artikel 8.1. der Amerikanischen Menschenrechtskonvention; daß sie [die Gesetze] das Recht auf Schutz des Bürgers gemäß Art. 25 der Konvention verletzen; daß sie die Untersuchung, Verfolgung, Verhaftung, Verurteilung und Bestrafung der für die Tat in Barrios Altos Verantwortlichen verhindern, in Nichterfüllung des Art. 1.1 der Konvention, und die Aufklärung der Tat behindert haben.

[...] Die Autoamnestiegesetze führen dazu, daß sich die Opfer nicht verteidigen können und zu einer unbeschränkten Straflosigkeit, weshalb sie eindeutig unvereinbar mit dem Text und Geist der Amerikanischen [Menschenrechts-]Konvention sind.

[...] Aufgrund der eindeutigen Unvereinbarkeit der Autoamnestiegesetze mit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention sind die genannten Gesetze ohne juristische Folge und können kein Hindernis mehr darstellen für die Untersuchung des Tatherganges in diesem Falle [Barrios Altos], der Identifizierung und Bestrafung der Verantwortlichen, und können auch keine [...] Auswirkungen auf andere Fälle in Peru haben, die gegen die in der Amerikanischen Konvention festgeschriebenen Rechte verstoßen."

II. Kernziele von amnesty international zur Straflosigkeit

Folgende Kernziele verfolgt amnesty international in Bezug auf das Thema Straflosigkeit:


1. Schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sollen gerichtlich verfolgt und geahndet werden.

2. amnesty international wendet sich gegen gesetzliche und strukturelle Hindernisse, die gerichtliche Verfahren und Rechenschaftslegung erschweren

3. Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (bisher haben die meisten Länder in Lateinamerika das entsprechende Statut unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Das Statut tritt erst mit sechzig Ratifikationen weltweit in Kraft).

4. Durchführung fairer Gerichtsverfahren ("fair trial")

5. Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen

III. Forderungen von amnesty international zu Peru

1. Aufhebung der Amnestiegesetze von 1995, um Menschenrechtsverletzungen untersuchen und ahnden zu können.

Das Komitee für Menschenrechte, das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen sowie der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte haben auf die Inkompatibilität der Amnestiegesetze von 1995, Nr. 26.479 und Nr. 26.492, mit den internationalen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts des peruanischen Staats hingewiesen.

2. Umgehende Einrichtung einer Wahrheitskommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen zwischen 1980 und 2000 und Bestätigung ihres Mandates durch den neu gewählten Kongreß

Zur Aufklärung von zwischen 1980 und 2000 begangenen Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige des Militärs und der Sicherheitskräfte sowie bewaffneter oppositioneller Gruppen ("Sendero Luminoso, Leuchtender Pfad" und "Movimiento Revolucionario Tupac Amaru, MRTA") fordert amnesty international die Einrichtung einer Wahrheitskommission, deren Gründung durch die Unterzeichnung eines Dekrets von Präsident Paniagua im Mai 2001 gelegt wurde. (10)

Die durch die Wahrheitskommission untersuchten und belegten Fälle von Menschenrechtsverletzungen sollen eine gerichtliche Verfolgung und Verurteilung der Verantwortlichen einleiten, gemäß den von Peru unterzeichneten Verträgen zur Prävention und Sanktion von Folter, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Amerikanischen Menschenrechtskonvention.

Die Wahrheitskommission soll sicherstellen, daß die Opfer und deren Angehörige eine angemessene Entschädigung erhalten. amnesty international weiß aus Erfahrung, daß eine partielle oder gar keine derartige Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen früher oder später überwunden geglaubte Konflikte wieder aufbrechen läßt.

Zu den Grundprinzipien der Wahrheitskommission muß auch gehören:

Eine klare Definition des Arbeitsbereichs der Kommission bei Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen Perus

Eine angemessene Ausstattung mit Personal und materiellen Mitteln, um Fälle im gesamten Land umfassend, effizient und schnell untersuchen zu können.

Der wirkungsvolle Schutz von Zeugen und Personen, die mit ihr zusammenarbeiten

Die Möglichkeit öffentlicher Anhörungen

Die unverzügliche Übergabe der Untersuchungsergebnisse an die Justiz und die Veröffentlichung der Ergebnisse



Der peruanische Staat hat im Kampf gegen die Straflosigkeit für die Wahrung folgender Rechte seiner Bürger Sorge zu tragen:

Das Recht auf Wissen und Wahrheit

Das Recht auf Gerechtigkeit

Das Recht auf Entschädigung



Dabei sind die verschiedenen, voneinander abhängenden Verpflichtungen keinesfalls alternativer oder substitutiver Art, sondern müssen in ihrer ganzen Bandbreite eingehalten werden. So befreit die Einrichtung der Wahrheitskommission den Staat auf keinen Fall von seiner Verpflichtung, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen und sie zu bestrafen.

3. Anpassung der Antiterrorismus-Gesetzgebung an die internationalen Verpflichtungen Perus

Die Antiterrorismus-Gesetzgebung sollte dahingehend verändert werden, daß sie den internationalen Verpflichtungen Perus innerhalb des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte, der Konvention für die Rechte des Kindes und der Amerikanischen Menschenrechtskonvention entspricht. Diese Modifikationen sollten sich an den Empfehlungen des Komitees für Menschenrechte, des Komitees für die Rechte des Kindes und des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs orientieren.

4. Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren

Militärgerichtsverfahren gegen Zivilisten auf der Grundlage der Anti-Terrorismus-Gesetze entsprechen nach Überzeugung amnesty internationals in keiner Weise den Anforderungen eines fairen Gerichtsverfahrens und widerspricht den internationalen Verpflichtung des Peruanischen Staates. Die Garantie eines unabhängigen und fairen Prozesses ist bei diesen Verfahren nicht gegeben.

5. Zivilgerichtsverfahren für Urheber von Menschenrechtsverletzungen

Urheber von - in der Vergangenheit und in Gegenwart begangenen - Menschenrechtsverletzungen müssen vor unabhängige Zivilgerichte gestellt werden. Wie schon mehrfach vom Komitee für Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte hervorgehoben, ist die Tatsache, daß sich Angehörige des Militärs und der Polizei vor Militärgerichten zu verantworten haben, unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen des Peruanischen Staates, da dadurch eine Untersuchung und Ahndung dieser Straftaten von Seiten unabhängiger Richter nicht möglich ist.

Die peruanische Regierung muß zudem alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Militärgesetzgebung zu reformieren und zu erreichen, daß Fälle von Menschenrechtsverletzungen nicht mehr von Militärgerichten verhandelt werden.

6. Suspendierung vom Dienst derjenigen, die innerhalb der Staatssicherheitskräfte und dem Öffentlichem Dienst - durch aktives Tun oder durch Unterlassen - für Menschenrechtsverletzungen, illegale Operationen oder paramilitärische Aktionen verantwortlich sind.

7. Sofortige Freilassung aller "unschuldigen Gefangenen" sowie Verbesserung der Haftbedingungen aller GefangenenEine gerechte, sofortige und angemessene Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte einschließlich einer Entschädigung für den erlittenen Schaden, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Wiedereingliederungshilfen in das Arbeits- und soziale Leben soll sichergestellt werden.

8. Bekämpfung von Folter und Förderung des Menschenrechtsbewußtseins in der Öffentlichkeit sowie der Menschenrechtserziehung von Polizei, Militär und anderen Sicherheitskräften

Die Anwendung von Folter muß effektiv bekämpft werden. Gesetze sind hierbei jedoch nicht ausreichend: Durch konkrete Programme im Bereich der Menschenrechtserziehung, durch Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen und der Verurteilung der Täter muß aktiv gegen die Folter vorgegangen werden.

9. Schutz von Menschenrechtlern

Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Arbeit von Menschenrechtlern zu gewährleisten, so daß diese aufgrund ihrer Arbeit nicht mehr bedroht werden. Ihre Meinungsfreiheit muß gewährleistet und ihre Arbeit unterstützt werden.



Fußnoten

(1) engl.: impunity, span.: impunidad

(2) Mehrere Mitglieder der Polizei, die sich für ein 1983 verübtes Massaker in Soccos, Provinz Huamanga, Dep. Ayacucho verantworten mußten, bei dem 47 Männer, Frauen und Kinder umgebracht wurden, wurden 1984 zu 3 Monaten bis 1 Jahr auf Bewährung verurteilt; keiner der 14 Betreffenden wurde seinerzeit vom Dienst suspendiert.

Nach Angaben der peruanischen Botschaft an den Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Bundestages kamen zwischen 1980 und 1992 von 83 Anklagen gegen Militärangehörige wg. Menschenrechtsverletzungen nur 5 zum Abschluß: vier führten zu einem Freispruch und eine zu einer Verurteilung. In: Kai Ambos, ed. iuscrim, Freiburg, 1997, S. 48

(3) Einen sehr präzisen Überblick gibt hierzu: "Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen". Zur "impunidad" in südamerikanischen Ländern aus völkerstrafrechtlicher Sicht. Kai Ambos, ed. iuscrim, Freiburg, 1997.

(4) Nr. 26.492, "Ley de Interpretación y alcances de la Ley de Amnistía"

(5) Stadtviertel in Zentrum Limas

(6) 1990 - 2000

(7) Auszug aus der Schilderung des Tathergangs (Quelle: Urteilsverkündung des Interamerikanischen Gerichtshofes vom 14.3.2001): " [..] aproximadamente a las 22:30 horas del 3 de noviembre de 1991, seis individuos fuertemente armados irrumpieron en el inmueble ubicado en el jirón Huanta No. 840 del vecindario conocido como Barrios Altos de la ciudad de Lima. Al producirse la irrupción, se estaba celebrando una "pollada", es decir, una fiesta para recaudar fondos con el objeto de hacer reparaciones en el edificio. Los atacantes llegaron al sitio en dos vehículos, uno de marca jeep Cherokee y otro Mitsubishi. Estos automóviles portaban luces y sirenas policiales, que fueron apagadas al llegar al lugar de los hechos; [..] Los individuos, cuyas edades oscilaban entre los 25 y 30 aņos, encubrieron sus rostros con pasamontaņas y obligaron a las presuntas víctimas a arrojarse al suelo. Una vez que éstas estaban en el suelo, los atacantes les dispararon indiscriminadamente por un período aproximado de dos minutos, matando a 15 personas e hiriendo gravemente a otras cuatro, quedando una de estas últimas, Tomás Livias Ortega, permanentemente incapacitada. Posteriormente, con la misma celeridad con que habían llegado, los atacantes huyeron en los dos vehículos, haciendo sonar nuevamente las sirenas;

" [..] ungefähr gegen 22.30 Uhr des 3. November 1991 drangen sechs schwer bewaffnete Individuen in das Gebäude der Straße Huanta No. 840 des unter dem Namen Barrios Altos bekannten Viertels der Stadt Lima ein. In diesem Moment wurde in dem Haus eine "pollada" begangen, d.h. ein Fest, das dazu diente, Einnahmen für Reparaturarbeiten am Haus zu erzielen. Die Angreifer fuhren mit zwei Fahrzeugen, einem Jeep Cherokee und einem Mitsubishi vor. Die Wagen waren mit Blaulicht und Sirenen ausgestattet, die beim Eintreffen vor Ort abgestellt wurden; [..] Die Individuen, deren Alter zwischen 25 und 30 Jahren lag, trugen ihre Gesichter bedeckende Mützen und zwangen die vermutlichen Opfer, sich auf den Boden zu legen. Als dies geschehen war, eröffneten die Angreifer ein ungefähr zwei Minuten andauerndes willkürliches Schußfeuer, wobei sie 15 Personen töteten und vier schwer verletzten; einer der letzteren, Tomás Livias Ortega, hat hierdurch lebenslängliche Behinderungen davongetragen. Schließlich fuhren die Angreifer mit der gleichen Schnelligkeit, mit der sie eingetroffen waren, in den zwei Fahrzeugen davon, wobei sie wieder die Sirenen in Betrieb setzen. (Übersetzung durch die Verfasserin)

(8) "Incompatibilidad de Leyes de Amnistía con la Convención", Nr. VII Absatz 41ff. der Urteilsverkündung. Der vollständige Text (Auszug aus dem Original) befindet sich im Anhang (Übersetzung durch die Verfasserin).

(9) Amnestiegesetz Nr. 26479 sowie das Auslegungsgesetz hierzu, Nr. 26492

(10) Um die Wahrheitskommission nachhaltig zu etablieren, ist es jedoch unbedingt notwendig, daß das Dekret (decreto de ley) von dem in diesem Jahr gewählten und legitimierten Kongress, der gemeinsam mit dem am 3. Juni gewählten Präsidenten Toledo Ende Juli die Arbeit aufnimmt, als Gesetz verabschiedet wird.


Quelle: amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland