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Folter und Misshandlung in Peru - es ist Zeit, Worte in Taten umzusetzen!

Bericht von Amnesty International - Juli 2002



Einleitung
Das Erbe weitverbreiteter Menschenrechtsverletzungen
Rechtliche Unzulänglichkeiten
Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
Verwendung von unter Gewaltanwendung erzwungener Geständnisse als Beweismittel
Die Streitkräfte und Befolgung von Gesetzen
Jüngste Reformen
Zwei Jahrzehnte der Straflosigkeit
Chancen zur Bekämpfung von Straflosigkeit
Folter und Misshandlung seit Februar 1998
Militärgerichte
Mangelnde Umsetzung der nationalen Gesetzgebung
Fehlende unabhängige Untersuchungen
Belästigung und Einschüchterung der Opfer
Suspendierung vom Dienst
Die Ärzteschaft
Folter und Misshandlung durch Polizei und Streitkräfte
Unregelmäßigkeiten bei Gericht
Sonderkommissionen
Folter und Misshandlung in Gefängnissen
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Bedingungen
Unruhen in Gefängnissen
Folter und Misshandlung von Militärpersonal in Militärstützpunkten
Wenn das Opfer ein Kind ist
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Empfehlungen an die Polizei und andere Beamte mit Polizeibefugnissen
Empfehlungen an die Justiz
Empfehlungen an die Ärzteschaft
Empfehlungen für Personal von Justizvollzugsanstalten und Polizeistationen


Einleitung
Trotz bedeutender politischer Veränderungen in Peru und eines wieder belebten Engagements der Politiker für die Menschenrechte stellen Folter und Misshandlung nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar. Das Erbe von mehr als 20 Jahren Gewalt und Straflosigkeit kann nicht ohne einen ernsthaften und umfassenden Aktionsplan durch die Behörden bekämpft werden.

Bei den gegenwärtigen Opfern von Folter und Misshandlung handelt es sich um politische Gefangene, insbesondere um solche, die wegen 'terroristischer' Straftaten inhaftiert sind, Verdächtige gewöhnlicher Straftaten sowie zum Militär einberufene Personen. Es handelt sich sowohl um Kinder als auch um Erwachsene, um Frauen und um Männer. Während des zwanzig Jahre andauernden internen bewaffneten Konflikts in Peru verübten sowohl die Regierung als auch die bewaffnete Opposition gravierende und weitreichende Menschenrechtsverletzungen; Folter und Misshandlung inbegriffen. Da die Intensität des internen bewaffneten Konflikts in Peru nachgelassen hat, haben sich neuerdings Folter und Misshandlung von 'gewöhnlichen' Kriminellen zu einem vordringlichen Problem entwickelt.

Bei den in diesem Bericht dargestellten Personengruppen, die Folter und Misshandlung ausüben, handelt es sich hauptsächlich um Polizisten, jedoch auch um Gefängnis- und Militärpersonal. Die meisten Opfer berichten, im Polizeigewahrsam während der vorgerichtlichen Untersuchungen gefoltert oder misshandelt worden zu sein, um so ein Geständnis von ihnen zu erzwingen. Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich bei der Urteilsfindung weitgehend - und oftmals ausschließlich - auf Geständnisse. Geständnisse, die durch Folter und Misshandlung erzwungen wurden, werden als Beweismittel vor Gericht zugelassen, selbst wenn sie später zurückgezogen werden oder nachgewiesen wird, dass diese unter Zwang abgelegt worden sind. Folter wird ebenfalls angewandt, um Untersuchungshäftlinge und Gefangene zu bestrafen.

Die im Bericht dokumentierten Foltermethoden beinhalten Folter durch Elektroschocks, Erstickung, Ertränken, Schläge, sexuelle Misshandlung und Vergewaltigung, Nahrungsentzug und psychische Folter.

Folter und Misshandlung werden durch die Tatsache begünstigt, dass Anzeigen wegen Folter oftmals nicht ernsthaft nachgegangen werden. Täter gehen vielfach ungestraft aus, werden geringerer Straftaten beschuldigt oder vor Militärgerichte gestellt, denen es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt. Seit vor drei Jahren ein Gesetz verabschiedet wurde, welches Folter zu einer kriminellen Handlung erklärt, kam es lediglich in zwei Fällen zur Verurteilung der Schuldigen.

Viele Folteropfer ziehen Ihre Anzeigen zurück, weil sie eingeschüchtert, belästigt und bedroht werden. Diese Einschüchterungen werden durch Straffreiheit begünstigt. Folglich stellt die Anzahl der Berichte, die amnesty international über Folter und Misshandlung vorliegen, lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle dar.

Seit Oktober 2000, als amnesty international seine weltweite Kampagne zur Bekämpfung von Folter ins Leben rief, haben in Peru zahlreiche politische Veränderungen stattgefunden. Diese Änderungen haben den Weg für eine grundsätzliche Verbesserung der Menschenrechtssituation in Peru geebnet. Dennoch wird Folter und Misshandlung nach wie vor von Mitgliedern der Sicherheitskräfte und vom Gefängnispersonal praktiziert - trotz des Engagements sowohl Valentín Paniaguas, des ehemaligen Interimspräsidenten, als auch des jetzigen Präsidenten Alejandro Toledo, die Menschenrechte zu respektieren, und trotz der Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, die von der Regierung bereits nach der Amtsenthebung des ehemaligen Präsidenten Alberto Fujimori im November 2000 eingeführt wurden.

Folter wurde in Peru erst 1998 zur Straftat erklärt. 1999 veröffentlichte amnesty international den Bericht, 'Peru: Das Erlassen von Gesetzen ist nicht ausreichend - Folter muß de facto abgeschafft werden', in welchem die Besorgnis zum Ausdruck gebracht wurde, dass Folter in Peru weitverbreitet fort besteht. Ein Jahr später, im November 2000, veröffentlichte die Organisation einen weiteren Bericht, 'Peru: Folter geht unvermindert weiter', in welchem über 20 Fälle von Folter und Misshandlung von Untersuchungshäftlingen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte und durch Wachpersonal dokumentiert wurden.

Nun veröffentlicht amnesty international einen dritten Bericht zum Thema Folter in Peru. Mehr als 30 separate Fälle sind in diesem Bericht dokumentiert. Einige ereigneten sich, bevor der ehemalige Präsident Alberto Fujimori im November 2000 seines Amtes enthoben wurde, jedoch sind die Fälle bis zum heutigen Datum nicht abgeschlossen. Darüber hinaus handelt es sich um Fälle, die amnesty international seit November 2000 erhalten hat.

amnesty international ist daher der Überzeugung, dass die peruanischen Behörden vorrangig entscheidende und weitreichende Maßnahmen zur Abschaffung von Folter und Misshandlung ergreifen müssen.

Das Erbe weitverbreiteter Menschenrechtsverletzungen
Zwei Jahrzehnte lang war Peru durch den bewaffneten Konflikt zwischen Staat und den zwei bewaffneten Oppositionsgruppen Sendero Luminoso (Leuchtender Pfad) und Movimiento Revolucionario Túpac Amaru (MRTA, Revolutionäre Bewegung Túpac Amaru) stark geschwächt. Während dieser Zeit der Gewalt verletzten Staatsdiener und bewaffnete Oppositionsgruppen grundlegende Rechte eines großen Teils der Bevölkerung.

Seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzung im Jahr 1980 hat amnesty international wiederholt seine tiefe Besorgnis sowohl über die Verbrechen der bewaffneten Oppositionsgruppen als auch über die Menschenrechtsverletzungen durch die peruanischen Behörden zum Ausdruck gebracht. amnesty international vertritt den Standpunkt, dass der Staat die Pflicht hat, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Lebens und des Wohlergehens der im Land lebenden Personen zu ergreifen. Dies darf jedoch in keinem Fall die Verletzung grundlegender Menschenrechte von Seiten des Staates rechtfertigen.

Aufgrund des Klimas der Gewalt und Angst war ein bedeutender Teil der peruanischen Gesellschaft überzeugt, dass die durch die Sicherheitskräfte verübten Menschenrechtsverletzungen als Preis für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu zahlen waren. Die Mehrheit der Menschenrechtsverletzungen wurde an den ärmsten und am wenigsten geschützten Gesellschaftsmitgliedern verübt, wie zum Beispiel der indigenen Bevölkerung oder der in abgelegenen und in Randgebieten des Landes lebenden Bauerngemeinden; die meisten dieser Menschen besitzen nur wenig oder keine Schulbildung.

amnesty international hat Tausende Fälle von Misshandlung und Folter an Personen dokumentiert, die in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt 'terroristischer' Straftaten beschuldigt wurden. Laut peruanischen Menschenrechtsorganisationen haben mehr als 70% derjenigen, die solcher Straftaten beschuldigt worden sind, angegeben, Opfer von Folter, Vergewaltigung inbegriffen, oder Misshandlung geworden zu sein. Zahlen aus dem Büro des peruanischen Ombudsmanns belegen, dass mehr als 500 Personen, die fälschlicherweise 'terroristischer' Straftaten beschuldigt wurden, während der Regierungszeit des Präsidenten Alberto Fujimori (1990 bis 2000) begnadigt worden sind. 38% dieser Personen sagten vor einem Richter aus, dass sie gefoltert und misshandelt wurden, um die Unterzeichnung von Geständnissen zu erwirken.

Obwohl die meisten der seit 1980 dokumentierten Fälle von Folter Personen umfassten, die 'terroristischer' Straftaten verdächtig waren, ist amnesty international überzeugt, dass auch 'gewöhnliche', nicht politische Häftlinge häufig gefoltert und misshandelt wurden. In dem Zeitraum von 1988 bis 1998 erfassten peruanische Menschenrechtsorganisationen mehr als 4. 500 Fälle von Folter und Misshandlung, wobei es sich bei mindestens 570 Fällen um 'gewöhnliche' Kriminelle handelte.

Rechtliche Unzulänglichkeiten
Die häufige Anwendung von Folter und Misshandlung an terroristischer Straftaten beschuldigten Häftlingen seit 1992 resultiert zum Teil aus den fehlenden Sicherheitsvorkehrungen für Haftinsassen in der 1992 eingeführten Anti-'Terrorismus'-Gesetzgebung und dem 1998 eingeführten Gesetz zum "schweren Terrorismus" ("terrorismo agravado"). Diese Gesetze untergraben nicht nur die Folter und Misshandlung vorbeugenden Bestimmungen, sondern verletzen auch das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Beide Gesetze gestehen den Polizeikräften während der vorgerichtlichen Untersuchungen ausgedehnte Befugnisse zu. Die Polizei kann einen Verdächtigen ohne Haftbefehl festnehmen. Je nach Komplexität des Falles kann der Verdächtige bis zu 10 Tage in Isolationshaft gehalten werden. Dies kann laut der 1992 eingeführten Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung ohne richterliche Zustimmung geschehen. Darüber hinaus können Gefangene bis zu 15 Tage ohne Anklage in Haft behalten werden. Wenn es sich um Fälle "terroristischer" Verbrechen oder Fälle von "schweren Terrorismus" handelt, sogar noch um weitere 15 Tage.

amnesty international ist der Auffassung, dass 15 Tage Polizei-Gewahrsam mit der Möglichkeit, 10 Tage davon in Isolationshaft gehalten zu werden, 'legale' Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Anwendung von Folter und Misshandlung darstellen. Das Internationale Abkommen über Zivile und Politische Rechte (ICCPR) stellt in Artikel 9. 3 fest, dass "jede eines Verbrechens beschuldigte Person umgehend einem Richter oder einem durch den Staat zur Durchführung rechtlicher Befugnisse autorisierten Beamten vorzuführen ist. " Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen erklärte 1982, das "umgehend" in diesem Kontext als eine Zeitspanne verstanden werden muss, die "wenige Tage" nicht überschreitet. Ergänzend hierzu erachtete die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte in einem 1983 veröffentlichten Bericht zur Menschenrechtssituation in Kuba eine Zeitspanne von einer Woche als "eine übermäßig ausgedehnte Zeitspanne".

1995 stellte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter in den Schlussfolgerungen und Empfehlungen seines Berichtes zu Peru fest: "Folter wird sehr häufig während der Isolationshaft angewandt. Isolationshaft sollte als rechtswidrig erklärt und Personen, die sich in Isolationshaft befinden, sollten umgehend aus dieser entlassen werden. Rechtliche Vorkehrungen sollten sicherstellen, dass den Häftlingen innerhalb von 24 Stunden der Zugang zu einem Rechtsanwalt gewährt wird. Sicherheitspersonal, das sich nicht an diese Regelungen hält, sollte entsprechend bestraft werden. In Ausnahmesituationen, in welchen die Befürchtung besteht, dass ein unmittelbarer Kontakt zu einem Rechtsanwalt ernsthafte Sicherheitsprobleme mit sich zieht und in welchen die Verweigerung eines solchen Kontakts richterlich genehmigt ist, sollte es zumindest möglich sein, einen Termin mit einem unabhängigen Anwalt, beispielsweise aus der Vorschlagsliste einer Anwaltsvereinigung, zu gewähren. In jedem Fall sollte ein Verwandter des Häftlings innerhalb von 18 Stunden über die Verhaftung und den Ort des Gewahrsams informiert werden.

Ein weiterer Grund zur Besorgnis ist für amnesty international die Tatsache, dass laut der Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung von 1992 die mit der vorgerichtlichen Untersuchung betrauten Polizeibeamten von der Verteidigung nicht über die Art und Weise ihrer Vernehmungen ins Kreuzverhör genommen werden können. Diese Tatsache verwehrt das Recht auf eine angemessene Verteidigung und die Gelegenheit, unter Folter erzwungene Geständnisse vom Gerichtsverfahren auszuschließen und gewährt gleichermaßen den Beamten Straffreiheit, die Folter und Misshandlung während des Verhörs anwenden.

Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
Die Strafgesetzgebung legt deutlich fest, dass sowohl ein Vertreter des "Ministerio Público" als auch ein Verteidiger während aller Polizeiverfahren anwesend sein muss. In der Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung wird darauf hingewiesen, dass während der vorgerichtlichen Untersuchungen sowohl ein Vertreter des "Ministerio Público" als auch ein Verteidiger anwesend sein müssen. Jedoch sagten Berichten zufolge 87% der wegen "terroristischer" Straftaten beschuldigten Häftlinge aus, dass während ihrer Befragungen kein Vetreter des "Ministerio Público" anwesend war.

Oftmals besteht die einzige Verhörtechnik der peruanischen Polizei in der Erzwingung eines Geständnisses. Befindet sich die beschuldigte Person in Isolationshaft und ist darüber hinaus kein Vertreter des "Ministerio Público" anwesend, erliegen die Beamten häufig der Versuchung, Gewalt anzuwenden.

Verwendung von unter Gewaltanwendung erzwungener Geständnisse als Beweismittel
Geständnisse, die durch Folter oder Misshandlung erzwungen wurden, werden häufig als Beweismittel vor Gericht verwendet, selbst, wenn die beschuldigte Person ihr Geständnis später mit der Begründung widerruft, dass das Geständnis aufgrund von Gewaltanwendung unterschrieben wurde. Vom Gericht als Beweismittel verwendete Geständnisse werden selbst dann nicht vom Richter oder von den Geschworenen außer Betracht gezogen, wenn bewiesen ist, dass diese durch Folter oder Misshandlung zustande gekommen sind. Nach wie vor hält die Polizei an der Anwendung von Gewalt fest, um Beweise zu erzielen, welche eine Strafverfolgung stützen. In mehr als 180 der 500 Fälle, in welchen Personen ungerechtfertigt wegen "terroristischer" Vergehen verurteilt und in den 90er Jahren begnadigt wurden, sagten die Beschuldigten vor Gericht aus, gefoltert oder misshandelt worden zu sein. In keinem dieser Fälle wurden gerichtliche Schritte zur Untersuchung dieser Beschuldigungen eingeleitet und in jedem dieser Fälle wurde das umstrittene Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Die Verwendung von unter Folter herbeigeführten Geständnissen ist nach Artikel 15 der Konvention gegen Folter und nach Artikel 19 der Inter-Amerikanischen Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Folter unzulässig. Die genannten Konventionen wurden von Peru 1988 und 1991 ratifiziert. Die Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) forderte in ihrem Jahresbericht 1996 "die peruanischen Justizbehörden auf, dass jegliche unter Folter herbeigeführten Geständnisse abgelehnt werden".

In 35% der Fälle, in welchen Personen ungerechtfertigt wegen "terroristischen" Straftaten verurteilt und später begnadigt wurden, fehlte auf dem Bericht der polizeilichen Voruntersuchungen die Unterschrift des Büros der Staatsanwaltschaft oder die des Verteidigers. In 67% dieser Fälle war der Polizeibericht über die Voruntersuchungen das einzige Beweismittel gegen die beschuldigte Person. Diese Zahlen zeigen, welchen entscheidenden Einfluss Polizeiberichte bei der Herbeiführung von Urteilen in Fällen "terroristischer" Straftaten haben können .

Diese Berufung auf den Polizeibericht, insbesondere in Fällen "terroristischer" Vergehen, hat die Bedeutung der gerichtlichen Voruntersuchungen untergraben. Öffentliche Anklagevertreter und Justizbeamte übertragen die komplette Verantwortung der Untersuchung auf die Polizei und erhöhen damit den Druck auf diese, Ergebnisse zu erzielen.

Die Streitkräfte und Befolgung von Gesetzen
In Verbindung mit dem internen bewaffneten Konflikt übernahmen die Streitkräfte insbesondere in ländlichen und isolierten Gebieten Aufgaben, die gewöhnlich der Polizei vorbehalten sind.

Die Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung von 1992 verfügt in Artikel 12, dass die Streitkräfte ausschließlich in Gebieten ohne Polizeipräsenz Verdächtige festnehmen dürfen und dass diese verhafteten Personen umgehend der nächstgelegenen Polizeiwache zum Verhör übergeben werden müssen. In der Praxis wurden die Verdächtigen Berichten zufolge jedoch oftmals vor Auslieferung an die Polizei von den Streitkräften befragt. Diese Vorgehensweise hält Berichten zufolge noch immer an, insbesondere im Osten des Landes, einer Region, in der der "Leuchtende Pfad" noch immer aktiv ist und aus welcher Berichte über Drogenhandel existieren.

Jüngste Reformen
In den letzten Monaten hat die peruanische Regierung Maßnahmen ergriffen, um die Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung von 1992 und das Gesetz zum "schweren Terrorismus" von 1998 in Einklang mit internationalen Standards zu bringen. So wurden zum Beispiel die Verfahren einiger - zuvor durch Militärgerichte verurteilte - Zivilbürger auf Anordnung der Behörden vor Zivilgerichten neu aufgerollt. Es gibt Anzeichen dafür, dass der neue peruanische Kongress beabsichtigen könnte, die Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung neu zu überarbeiten. Darüber hinaus verfügte das Verfassungsgericht am 29. November 2001, dass das 1998 erlassene Gesetz zum "Schweren Terrorismus" verfassungswidrig sei, da laut der peruanischen Verfassung Zivilbürger nicht vor Militärgerichte gestellt werden dürfen. Wenigstens 1. 500 Personen wurden aufgrund dieses Gesetzes vor Gericht gestellt und verurteilt und erwarten gegenwärtig eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor Zivilgerichten. Die Gesetze wurden bis heute jedoch nicht widerrufen.

amnesty international begrüßt die Schritte, die bisher durch die peruanischen Behörden unternommen worden sind, um die beiden Gesetze in Einklang mit internationalen Standards zu bringen. Jedoch befürchtet die Organisation nach wie vor, dass die Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung von 1992 weiterhin in Kraft bleibt. Trotz der Wiederaufnahme weniger militärgerichtlich verhandelter Verfahren vor Zivilgerichten, können Polizeibeamte, die die Verhöre durchführten, nach wie vor nicht vor Gericht dazu befragt werden. Dadurch wird das Recht der Beschuldigten auf eine angemessene Verteidigung weiterhin verletzt und es steht zu befürchten, dass durch Folter erhaltene Geständnisse oder Beweise nicht vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Zwei Jahrzehnte der Straflosigkeit
Während der letzten zwei Jahrzehnte litt die peruanische Bevölkerung unter weitreichenden Menschenrechtsverletzungen und ihr wurde das Recht verweigert, sich dagegen zu wehren. Die "Institutionalisierung der Straffreiheit in Peru stellt (eines der) Hauptprobleme im Hinblick auf (mangelnden Respekt für) das Recht auf Leben dar", stellte der UN Sonderberichterstatter für extralegale, Massen- oder willkürliche Hinrichtungen nach seinem Besuch 1993 fest.

Mitte 1995 gingen die peruanischen Behörden noch einen Schritt weiter, indem sie die Institutionalisierung der Straffreiheit gesetzlich verankerten. Zwei Amnestie-Gesetze, welche allen Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen zwischen 1980 und 1995 Immunität garantierten, wurden Mitte 1995 verabschiedet. Seitdem konnten Menschenrechtsverletzungen ungestraft verübt werden.

amnesty international ist der Meinung, dass der Mangel an wirkungsvollen Untersuchungen und der fehlende Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu einer Kultur der Missachtung der Menschenrechte innerhalb der Sicherheitskräfte beigetragen hat.

amnesty international hat die peruanischen Regierungen immer wieder darauf gedrängt, ihren Verpflichtungen als Staat gegenüber internationalen Menschenrechtsverträgen, welche die Anwendung von Folter und Misshandlung verbieten, nachzukommen. Diese Verpflichtungen erfordern von den Behörden eine deutliche Anweisung der Sicherheitskräfte und des Gefängnispersonals, Folter unter keinen Umständen zu tolerieren. Sie verpflichten die Behörden außerdem dazu, alle Hinweise auf Folter zu untersuchen, die Personen, die Folter anwenden, vor ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zu stellen und den Opfern eine angemessene Entschädigung anzubieten.

Chancen zur Bekämpfung von Straflosigkeit
Im März 2001 ist durch ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Weg zur Beendigung der Straffreiheit geebnet worden. Das Urteil bezog sich auf ein 1991 in Barrios Altos, Lima, verübtes Massaker und verfügt, dass die peruanischen Amnestie-Gesetze keine "rechtliche Gültigkeit" darstellen und für eine Untersuchung sowie eine Identifizierung der Täter in diesem oder jedem anderen Fall kein Hindernis mehr sein dürfen. Nach diesem Urteil nahmen die peruanischen Behörden die Untersuchungen am Fall Barrios Altos wieder auf.

Darüber hinaus veröffentlichte der Interamerikanische Gerichtshof am 03. September 2001 eine weitere Interpretation des Urteils, welche verdeutlichte, dass die Amnestie-Gesetze auch in keinem weiteren Fall von Menschenrechtsverletzung geltend gemacht werden dürfen. Dies hat die Handlungsbefugnisse zur Abschaffung der Straffreiheit in Peru erweitert, da dadurch rechtliche Hindernisse beseitigt werden, die sowohl die Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen zwischen 1980 und 1995 als auch die Verurteilung der Täter sowie das Angebot einer angemessenen Entschädigung für die Opfer verhinderten. Zwischen 1980 und 1995 ereigneten sich Tausende Fälle von Folter und Misshandlung an Haftinsassen.

Im Juni 2001 setzten die peruanischen Behörden per Gesetz eine Wahrheitskommission ein, welche die Vorwürfe der durch den Staat und die zwei bewaffneten Oppositionsgruppen verübten Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum von 1980 bis November 2000 untersuchen soll. Neben anderen Fällen wird die Wahrheitskommission auch Fälle von Folter und Misshandlung untersuchen.

amnesty international sieht in der Einführung der Wahrheitskommission eine Möglichkeit für die peruanischen Behörden, der Straffreiheit in Peru ein Ende zu setzen. Ferner glaubt die Organisation, dass dies eine deutliches Signal an die Verursacher dieser Straftaten ist, dass diese Praxis nicht nur illegal ist, sondern in Peru auch nicht mehr länger toleriert wird.

Folter und Misshandlung seit Februar 1998
Seit Februar 1998, als der peruanische Kongress das Gesetz Nr. 26926, welches Folter unter Strafe stellt, erließ, hat amnesty international zahlreiche Fälle von Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte dokumentiert.

Durch amnesty international in den letzten vier Jahren dokumentierte Foltermethoden beinhalten: Elektroschocks, Erstickung, Eintauchen des Kopfes in Wasser bzw. in mit Salz oder Chilipfeffer versetztes Wasser, Prügel, (Faust-)Schläge, Fußtritte, sexueller Missbrauch inklusive Vergewaltigung, Nahrungs- oder Wasserentzug über mehrere Tage und psychische Folter.

Die große Mehrzahl der dokumentierten Fälle - seit Einführung des Gesetzes, welches Folter zur strafbaren Handlung erklärt - blieben ungestraft. In lediglich zwei Fällen sind die Täter vor Gericht gestellt worden. Von diesen wurde dem Opfer nur in einem Fall eine Entschädigung zugesprochen. Im zweiten Fall wurden nun rechtliche Schritte eingeleitet, um die Zahlung einer Entschädigung an die Familie des Opfers zu erwirken.

amnesty international glaubt, dass die andauernde Anwendung der Folter trotz Strafandrohung verschiedene Gründe hat. So z. B. werden der Folter und Misshandlung beschuldigte Personen weiterhin vor Militärgerichte gestellt; das Gesetz, welches Folter zur kriminellen Handlung erklärt, nur mangelhaft implementiert, Foltervorwürfe nicht von unabhängigen Stellen untersucht; Folteropfer und deren Verwandte, Zeugen und Anwälte verfolgt und bedroht; geeignete Trainings im medizinischen Bereich [zur Erkennung von Folter und Misshandlung, die Übersetzerin] nicht ausreichend angeboten.

Militärgerichte
Fälle, in denen Verantwortliche von Folter und Misshandlung vor Gericht stehen, werden nach wie vor an Militärgerichte übertragen. Das Gesetz von 1998, welches Folter unter Strafe stellt, besagt deutlich, dass derartige Fälle vor Zivilgerichten verhandelt werden sollten, dies wird jedoch oftmals ignoriert.

Im Rahmen der Militärgerichtsbarkeit werden die Verantwortlichen für Folter oftmals wegen geringerer Vergehen, wie zum Beispiel "Missbrauch der Amtsgewalt" verurteilt. Wenn es sich bei dem Beklagten um ein Mitglied der Polizei oder der Streitkräfte handelt, leiten die Militärgerichte Berichten zufolge häufig Untersuchungen bei Vorwürfen der Folter ein, obwohl der Fall bereits vor einem Zivilgericht behandelt wird. Dies führt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Zivil- und Militärgericht, die durch den Obersten Gerichtshof geklärt werden muss, und verlängert so die Prozessdauer.

amnesty international erhielt Berichte, in welchen zum Ausdruck kommt, dass die Staatsanwälte das Gesetz gegen Folter gelegentlich ignorierten oder nicht anwandten und sich in Fällen von Folter weigerten, das Gerichtsverfahren fortzusetzen, wenn auch die Militärgerichte den Fall untersuchten. Überdies haben Zivilrichter bei Auseinandersetzungen bezügl. der rechtlichen Zuständigkeiten zugunsten einer Durchführung des Verfahrens vor Militärgerichten geurteilt.

Nach Aussage des UN-Sonderberichterstatters zur Folter macht das Gerichtsverfahren von Mitgliedern der Sicherheitskräfte im Militärjustizwesen "absolut keinen Sinn in Fällen, in denen Mitglieder der Sicherheitskräfte die elementaren Menschenrechte einer Zivilperson ernstlich verletzt haben. Ein solcher Akt ist ein Angriff gegen das öffentliche zivile System und sollte folglich vor einem Zivilgericht verhandelt werden".

Bereits 1996 äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter für extralegale, Massen- oder willkürliche Hinrichtungen besorgt zu "Verfahren von Mitgliedern der Sicherheitskräfte vor Militärgerichten, welche vermuten lassen, dass die Beklagten aufgrund eines falsch verstandenen Korpsgeistes (esprit de corps) einer Bestrafung entgehen, was im allgemeinen mit Straffreiheit endet. " Er nannte Länder wie Kolumbien, Indonesien und Peru als Beispiele. Im Gegenzug begrüßte der Sonderberichterstatter die Gerichtsbarkeit von Brasilien, die erreichte, dass Fälle von Verbrechen an Kindern vor Zivilgerichten behandelt werden auch wenn es sich bei den vermutlichen Tätern um Angehörige des Militärs handelt.

Mangelnde Umsetzung der nationalen Gesetzgebung
Manche Beamte innerhalb der Strafjustiz sind bei der Bearbeitung der Fälle von Folter und Misshandlung nicht in der Lage, das Anti-Folter-Gesetz von 1998 anzuwenden. So ist es den Staatsanwälten in einigen Fällen nicht gelungen, Urteile unter Anwendung des 1998 erlassenen Gesetzes zu fällen, so dass die Täter wegen geringerer Straftaten verklagt wurden. Peruanische Menschenrechtsorganisationen haben amnesty international berichtet, dass Anwälte dazu neigen, eher Anklagen wegen "schwerer Verletzungen" (lesiones graves) zu erheben als wegen Folter. Sie scheinen ein übermäßiges Gewicht auf die Ausmaße der Verletzungen bei den Opfern zu legen und die Absicht hinter dem Verbrechen zu übersehen, nämlich das Zufügen von mentalem oder körperlichem Schmerz als Mittel zum Erhalt eines Geständnisses oder zur Bestrafung beziehungsweise Einschüchterung des Opfers. Darüber hinaus gibt es Informationen, denen zufolge einige Staatsanwälte die Tatsache ignorieren, dass ein Gesetz existiert, welches Folter zur Straftat erklärt.

Fehlende unabhängige Untersuchungen
Informationen zufolge, die amnesty international erhalten hat, verlässt sich die Staatsanwaltschaft überwiegend auf die Polizei, um vorgerichtliche Untersuchungen anzustellen. Infolgedessen sind in vielen Fällen die mit der Untersuchung der Anzeigen wegen Folter betrauten Polizisten aus der selben Einheit wie die vermutlichen Täter.

Berichten zufolge stammen in den meisten der Fälle (Anzeigen wegen Folter) die von der Staatsanwaltschaft vor Gericht vorgelegten Beweismittel einzig aus den Ergebnissen der vorgerichtlichen polizeilichen Untersuchungen. In dem Fall von Carlos López Flores (vgl. S. 20) zum Beispiel hat das Innenministerium die División Nacional de Investigación Criminalística (DIVINCRI) -> Abteilung für strafrechtliche Untersuchungen - mit der Untersuchung betraut. Allerdings waren die Polizeibeamten, die offensichtlich Carlos López Flores zu Tode gefoltert hatten, Mitglieder der selben Einheit. Im Fall von Jorge Jerí Juscamaita (vgl. S. 25) wurden die vorgerichtlichen Untersuchungen der Nationalen Polizeibehörde übergeben, obwohl ein Beamter der Nationalen Polizeibehörde in diesem Fall ein Verdächtiger war.

amnesty international ist der Auffassung, dass die peruanischen Behörden sicherstellen müssen, dass alle Anzeigen wegen Folter unparteiisch, unabhängig und sorgfältig untersucht werden. Dies erfordert die Durchführung der Empfehlung des UN-Menschenrechtskomitees, dass "alle Anzeigen von Fehlverhalten der Angehörigen der Sicherheitskräfte durch ein unabhängiges Gremium und nicht durch die Sicherheitskräfte selbst untersucht werden müssen".

Belästigung und Einschüchterung der Opfer
Folteropfer sowie deren Angehörige und Anwälte werden belästigt und eingeschüchtert, um sie zu einer Rücknahme der Anklage zu zwingen. amnesty international erhielt Informationen, aus welchen hervorgeht, dass in einigen dieser Fälle keine Maßnahmen seitens der Behörden getroffen wurden, um die Opfer vor solchen Drohungen zu schützen. Bedrohungen von Folteropfern, die Anklage erstatten, beginnen häufig, wenn sich das Opfer in Haft befindet und dauern nach deren Entlassung an.

amnesty international ist der Überzeugung, dass der Mangel an einer effektiven Untersuchung solcher Drohungen und die Tatsache, dass die Täter nicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden, die Opfer davon zurückhält, Anzeige zu erstatten, und im Gegenzug die Täter dazu ermutigt, solche Straftaten weiterhin ohne strafrechtliche Konsequenzen begehen zu können. Der Mangel an entschiedenem Vorgehen gegen Einschüchterungen und Drohungen nährt somit den Boden für Straflosigkeit, indem Menschenrechtsvergehen unbestraft bleiben.

Suspendierung vom Dienst
Der UN-Sonderberichterstatter zu Folter hat gefordert, dass "so lange sich nicht alle Vorwürfe der Folter als offenkundig falsch erweisen, die betreffenden Beamten während der laufenden Untersuchungen bis zu deren Ergebnis sowie während aller laufenden rechtlichen und disziplinarischen Verfahren von ihrem Dienst suspendiert werden sollten. " In Peru ist dies selten der Fall. Offensichtlich bleiben die der Folter beschuldigten Beamten so lange aktiv im Dienst, bis sie offiziell für schuldig befunden und verurteilt werden.

amnesty international hat sehr beunruhigende Berichte erhalten, wonach Mitglieder der Sicherheitskräfte, die der Folter beschuldigt sind, anstatt verhört und vor Gericht gestellt zu werden, versetzt oder gar in eine ranghöhere Position befördert worden sind. amnesty international ist überzeugt, dass diese Vorgehensweise eine falsche Botschaft sowohl an die Täter, als auch an die Opfer und diejenigen Staatsdiener ist, die sich dazu verpflichtet haben, die Grundrechte der Bürger zu respektieren. Statt Professionalität und gute Arbeitspraktiken zu fördern, demoralisiert und entmutigt dieses Vorgehen die Beamten, die bei der Erfüllung ihrer Pflichten das Gesetz befolgen und die Menschenrechte respektieren.

Die Ärzteschaft
Das Verhalten der Gerichtsmediziner sowie deren mangelhafte Ausbildung stellen ein weiteres Erschwernis für erfolgreiche strafrechtliche Verfolgungen in Fällen von Folter dar. Berichten zufolge versagten manche Gerichtsmediziner dabei, aus Folter resultierende Verletzungen bei den Opfern als solche zu erkennen, was zum Abbruch der Gerichtsverfahren führte. Artikel 321 des im Anti-Folter-Gesetz enthaltenen Strafgesetzes besagt, dass Folter "gravierende Schmerzen oder Leiden, sowohl physisch als auch psychisch" verursacht. Wenn also die Mediziner die Verletzungen nicht als "gravierend" konstatieren, folgern sie damit, dass derartige Verletzungen nicht auf Folter schließen lassen. Die Täter werden daraufhin wegen geringerer Vergehen, wie zum Beispiel 'Missbrauch der Amtsgewalt' verurteilt.

Peruanische Menschenrechtsorganisationen haben amnesty international berichtet, dass in keinem ihrer seit 1998 dokumentierten Fälle die Mediziner die Richtlinien eingehalten haben, welche bei der Beweisführung in Fällen von Folter befolgt werden sollten. Die Richtlinien sind im peruanischen Protocolo de Reconocimiento Médico Legal Para la Detección de Lesiones o Muertes Resultante de Tortura (Protokoll zur medizinischen Untersuchung für die Ermittlung von Verletzungen oder Tod infolge von Folter) schriftlich niedergelegt. Laut Artikel 2 von Anhang 3 des Anti-Folter-Gesetzes von 1998 ist die Anwendung dieses Protokolls bindend.

Nach Ansicht von amnesty international sollten alle Mediziner und sonstiges ärztliches Personal über die Existenz dieses ärztlichen Protokolls zur Beweisführung bei Fällen von Folter in Kenntnis gesetzt und über ihre rechtliche Verpflichtung, dieses Protokoll, wann immer es erforderlich ist, anzuwenden, aufgeklärt werden. amnesty international fordert von den Behörden, für Ärzte und medizinisches Personal Ausbildungsprogramme einzurichten, um sicherzustellen, dass sie ausführlich auf die Erkennung von Verletzungen durch Folter - sowohl innere, als auch äußere - und psychische Verletzungen, geschult sind.

Folter und Misshandlung durch Polizei und Streitkräfte
Die in diesem Bericht dargestellten Fälle illustrieren die Besorgnis von amnesty international in Hinsicht auf Folter und Misshandlung von (Untersuchungs-)Gefangenen durch peruanisches Polizei- und Militärpersonal. In zahlreichen Fällen, die an amnesty international herangetragen wurden, ziehen die Folteropfer ihre Anzeigen nachträglich zurück aus Angst vor Repressalien, oder da sie kurz vor einem Gerichtsverfahren stehen und befürchten, dass die Anzeige Ihre Gerichtsverhandlung gefährdet. Während dieser Bericht verfasst wurde, waren alle im Bericht aufgeführten Fälle noch offen. amnesty international drängt die Behörden, ernsthaften Einsatz bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte zu zeigen, indem sie umgehende, unabhängige und unparteiische Untersuchungen dieser Fälle anordnen, die Täter vor Gericht stellen und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sich diese Taten wiederholen.

In den meisten der durch amnesty international während der letzten drei Jahre dokumentierten Fälle von Folter und Misshandlung waren die (Untersuchungs-)Gefangenen der Folter und Misshandlung durch Polizeibeamte ausgesetzt, die auf diese Weise erzwingen wollten, dass die Opfer Straftaten, welche ihnen zur Last gelegt wurden, gestehen. Diese Geständnisse wurden später vor Gericht als Beweismittel gegen sie vorgelegt. amnesty international liegen ferner Berichte von Gefangenen vor, die besagen, dass während ihres Polizeigewahrsams Folter und Misshandlung auch als Strafmaßnahme gegen sie angewandt wurde.

amnesty international ist ernsthaft besorgt bezüglich der weiterhin eingehenden Berichte über Folter und Misshandlung durch Mitglieder der Streitkräfte gegen Gefangene, die "terroristischer" Straftaten verdächtig sind. Auch hier wird Folter entweder als Strafmaßnahme oder als Mittel zum Erhalt von Informationen oder Geständnissen angewandt. Diese Fälle demonstrieren, dass die Streitkräfte auch weiterhin nicht nur an der Verhaftung, sondern auch an der Ermittlung gegen Zivilpersonen beteiligt sind. Diese Praxis widerspricht dem peruanischen Gesetz.

Unregelmäßigkeiten bei Gericht
Oftmals unterlässt es das an Verhaftungen und Verhören beteiligte Polizei- und Militärpersonal, genaue Aufzeichnungen über Haftzeiten, Freilassungen und Verhören von Verdächtigen zu erstellen. Dieses Versäumnis spricht gegen den Grundsatz 12 des UN-Kodexes zum 'Schutz aller Menschen in jeglicher Form von Haft' und dem Grundsatz 7 der UN-Mindest-Grundsätze für die Behandlung von Gefangenen. Peruanischen Menschenrechtsorganisationen zufolge behindert das Fehlen genauer Aufzeichnungen die Untersuchungen der Anwälte bei Anzeigen von Folter.

Weitere gerichtliche Unregelmäßigkeiten beinhalten, dass Polizeibeamte Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, sich weigern, bei der Durchführung von Verhaftungen Ihre Identität anzugeben, und es unterlassen, bei Ankunft in der Polizeistation den Namen des Verhafteten zu registrieren. In einigen Fällen haben Polizeibeamte offenkundig gefolterte, schwerverletzte Gefangene in ein Krankenhaus gebracht und dort Angaben zu ihrer eigenen Person oder zum Namen des Gefangenen verweigert.

All diese Praktiken versetzen die Gefangenen in eine sehr schutzlose Lage und erschweren vorgerichtliche Ermittlungen. Ferner erschweren sie die Untersuchungen bei Anzeigen von Folter, da sie verhindern, dass Verteidiger und Staatsanwälte während der Untersuchungshaft des Opfers einbezogen werden.

amnesty international ist außerdem äußerst besorgt über in den letzten Monaten eingegangene Berichte, die besagen, das (Untersuchungs-)Gefangenen während der (Untersuchungs-)Haft der Kontakt zu einem Arzt verweigert wurde, selbst dann, wenn die inhaftierte Person Anzeige wegen Folter erstattet hat.

Berichte über Polizeibeamte, die Verhaftete bedrohen, damit sie Erklärungen unterschreiben, aus denen hervorgeht, dass sie während der Untersuchungshaft weder jeglicher Art von Folter noch Misshandlung ausgesetzt waren, gehen weiterhin ein. amnesty international liegen ferner Informationen über Falschaussagen von Polizeibeamten vor, die behaupten, dass die Verletzungen des Opfers von einem Fluchtversuch herrühren oder aufgrund von Gegenwehr während der Haftzeit entstanden sind.

Sonderkommissionen

Die offiziell einberufene Comisión Especial de Reestructuración de la Policía Nacional del Perú (Sonderkommission zur Umstrukturierung der Nationalen Polizeibehörde von Peru) veröffentlichte ihren Bericht im Februar 2002. Die Sonderkommission führte eine detaillierte Evaluierung durch, um die wesentlichen Stärken und Schwächen innerhalb der Polizei festzustellen. Die Empfehlungen dieser Kommission beinhalten eine komplette Reform der Rekrutierung, Kurse zur Aus- und Weiterbildung und Professionalisierung der Polizeibeamten.

amnesty international begrüßt die Einberufung dieser Sonderkommission und empfiehlt, dass die polizeiliche Ausbildung folgende Inhalte umfasst: Menschenrechtserziehung, Unterricht zu Befragungs- und Ermittlungstechniken, zum Vorgehen gegen die kriminelle Szene, gerichtsmedizinisches Grundwissen und Unterweisungen im Gebrauch von gesetzlichen Zwangsmitteln unter Wahrung der Menschenrechte. Zusätzlich zu dieser Ausbildung sollten der Polizei die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ihre Arbeit effizient und bei Wahrung der Menschenrechte zu erledigen. Seit Veröffentlichung des Berichtes der Sonderkommission hat die Regierung unter Präsident Alejandro Toledo 15 Millionen US$ für die Verbesserung der Infrastruktur aller Polizeistationen zur Verfügung gestellt. amnesty international wird die Ergebnisse dieser Investition überprüfen, um festzustellen, ob diese den Schutz und die Förderung der fundamentalen Menschenrechte für die durch Polizeikräfte verhafteten Personen bewirken.

Folter und Misshandlung in Gefängnissen
In den vergangenen Jahren hat amnesty international Berichte von Häftlingen erhalten, die zum Zwecke der "Bestrafung" von Gefängnispersonal gefoltert und misshandelt wurden. Die UN-Mindest-Grundsätze zur Behandlung von Gefangenen stellen in Artikel 31 fest: "Prügelstrafe, Bestrafung durch Unterbringung in einer Dunkelzelle und gewaltsame unmenschliche und erniedrigende Bestrafungen sowie Bestrafungen für disziplinarische Vergehen sollten komplett verboten werden. "

amnesty international erhielt Anzeigen, wonach Häftlinge mit stumpfen Gegenständen oder mit Fäusten geschlagen wurden; gezwungen wurden sich auszuziehen, mit kaltem Wasser übergossen und dann nackt und durchnässt in der Zelle zurück gelassen wurden; psychologisch misshandelt und sexuell missbraucht wurden. Diejenigen, die gegen solche Misshandlungen Beschwerde einreichen, werden oft mit Verlegung in eine Isolationszelle bestraft oder ihnen wird mit der Verlegung in ein anderes Gefängnis oder einen anderen Gefängnistrakt gedroht. Infolge dessen werden viele Beschwerden zurück gezogen.

Oftmals ist es für die Häftlinge schwierig, Beschwerde über ihre Behandlung einzureichen, da es sich bei den Tätern oft um die Bediensteten handelt, in deren 'Obhut' sie sich befinden. Die Angst vor Repressalien oder vor dem Verlust bestimmter Rechte oder Privilegien bedeutet, dass sehr wenige Beschwerden eingereicht und noch weniger Täter bestraft werden. Menschenrechtsanwälte in Peru stellen fest, dass der "Schweige-Kodex" und der "Kollektivismus" innerhalb des Gefängnissystems die Ermittlungen sowie die Möglichkeit, die Täter zur rechtlichen Verantwortung zu ziehen, oftmals sehr erschweren.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Bedingungen
Bereits seit vielen Jahren bringt amnesty international seine tiefe Besorgnis über die Konditionen in Hochsicherheitsgefängnissen zum Ausdruck, in welchen Personen einsitzen, die aufgrund "terroristischer" Straftaten verurteilt worden sind. Die Bedingungen in diesen Gefängnissen sind nach wie vor extrem und laufen unter bestimmten Bedingungen auf grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung hinaus. Zum Beispiel bleibt das Challapalca-Gefängnis in Puno weiterhin in Betrieb, trotz der Aufforderungen der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission und internationaler Nichtregierungsorganisationen, amnesty international inbegriffen, dieses Gefängnis für immer zu schließen. Die Haftanstalt befindet sich in mehr als 4. 600 m über dem Meeresspiegel und es ist dort extrem kalt. Die schlechte Erreichbarkeit des Gefängnisses schränkt das Recht der Haftinsassen, den Kontakt zur Aussenwelt, inklusive zu Verwandten, Anwälten und Ärzten, aufrecht zu erhalten, stark ein.

Im September 2001 wurden rund 30 politische Gefangene in das Challapalca-Gefängnis verlegt und befanden sich zu der Zeit, als dieser Bericht geschrieben wurde, immer noch dort. Die Häftlinge wurden vom Hochsicherheitsgefängnis Yanamayo im Department Puno verlegt, in welchem sie einen Gefängnistrakt unter ihre Kontrolle gebracht hatten.

Viele Haftinsassen wurden unter der Anti-"Terrorismus"-Gesetzgebung von 1992, die Gefängnisstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich vorsieht, zu mindestens 20 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund dieser Gesetzgebung wurde für die Haftinsassen, die wegen "terroristischer" Straftaten oder Hochverrats verurteilt wurden, neue und strengere Haftbedingungen eingeführt. So wurden bis Juni 1999 die betreffenden Häftlinge während ihres gesamten ersten Haftjahres isoliert. Seit Juni 1999 wurde diesen Häftlingen während ihres ersten Haftjahrs eine Stunde täglich im Gefängnishof zugestanden. Seit 1998 sind die wegen "schweren Terrorismus" verurteilten Häftlinge während ihres ersten Haftjahres permanent von den anderen Haftinsassen isoliert. amnesty international ist überzeugt, dass der ein Jahr lang andauernde Verbleib eines Häftlings in totaler Isolation - so wie es bis Juni 1999 der Fall war - eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellt.

Die Organisation zeigt sich ferner besorgt in Hinblick auf Praktiken in der Verwaltung, die unter den Mindestanforderungen für akzeptable Standards zur Behandlung Gefangener liegen. Diese Praktiken beinhalten: auf 10 Minuten pro Monat beschränktes Besuchsrecht; die Tatsache, dass zahlreiche Häftlinge zur selben Zeit ihren Besuch empfangen müssen, so dass Häftlinge und Besucher schreien müssen, um sich durch die engmaschigen Metallbarrieren, die sie voneinander trennen, verständigen zu können; sowie das Verbot für Häftlinge, ein Radio, Zeitungen, Schreibutensilien oder Bücher zu besitzen.

1997 wurden die Richtlinien für die Behandlung von Häftlingen, die wegen "terroristischer" Straftaten verurteilt wurden, durch das oberste Dekret Nr. 005-97-JUS reformiert. Die neuen Regelungen sahen Verbesserungen bei Familienbesuchen und eine Ausdehnung des täglichen Hofgangs von 30 auf 60 Minuten vor. Jedoch galten diese Regelungen nicht für die Häftlinge in Militärgefängnissen. amnesty international begrüßte die Reform, zeigte sich jedoch besorgt über ihre unregelmäßige Anwendung. Eine Abordnung von amnesty international besuchte im September 1998 das Establecimiento Penal de Máxima Seguridad de Mujeres, Chorillos (Chorillos-Hochsicherheitsgefängnis für Frauen) in Lima. Die Abordnung stellte fest, dass der Gefängnisdirektor aufgrund seiner Interpretation von "guter Führung" die Häftlinge, die an ihren politischen Überzeugungen festhielten, nicht in den Genuss der verbesserten Haftbedingungen (verlängerter Hofgang, ausgedehntere Besuchszeiten sowie körperlicher Kontakt zu Verwandten während der Besuchszeiten) kommen ließ, obwohl diese Vergünstigungen per Dekret festgelegt waren.

Seit der Amtsenthebung von Ex-Präsident Alberto Fujimori hat amnesty international keine Hochsicherheitsgefängnisse mehr besucht. Jedoch ist die Organisation weiterhin besorgt über die Tatsache, dass die politischen Häftlinge, die ihre politischen Ansichten nicht geändert haben, weiterhin misshandelt werden. Im Januar 2002 schrieb amnesty international einen Brief an die peruanischen Behörden, in dem sie ihre große Besorgnis über die Verlegung einiger weiblicher politischer Häftlinge zum Ausdruck brachte. Während der Verlegung vom Chorillos-Hochsicherheitsgefängnis für Frauen in Lima in das Cajamarca Gefängnis im Department Cajamarca am 21. Dezember 2001 wurden Lori Berenson, Nancy Gilvonio sowie weitere politische Häftlinge Berichten zufolge von den Polizeibeamten misshandelt. Lori Berenson erstattete später gegen die mit der Verlegung betrauten Polizeibeamten Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs.

Unruhen in Gefängnissen
Als die Regierung von Ex-Präsident Alberto Fujimori 2000 ins Wanken geriet, begannen Insassen von Hochsicherheitsgefängnissen Hungerstreiks und Aufstände zu organisieren. Die jüngste dieser Aktionen war ein am 11. Februar 2002 begonnener Hungerstreik von mehr als 600 politischen Gefangenen, von denen sich die Mehrheit im Castro Castro-Gefängnis in Lima befindet. Die politischen Häftlinge verlangen die Annullierung der gegenwärtigen Anti-"Terrorismus"-Gesetze; neue, faire Gerichtsverhandlungen, eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens, um zu verhindern, dass Häftlinge nicht mehr wie bisher bis zu mehreren Jahren auf ein Urteil warten müssen; die Schließung der Hochsicherheitsgefängnisse Yanamayo und Challapalca sowie des Gefängnisses auf dem Marinestützpunkt von Callao, in welchem seit 1992 die Anführer der bewaffneten Oppositionsgruppen Leuchtender Pfad und MRTA einsitzen.

amnesty international befürchtet, dass die Situation in den Hochsicherheitsgefängnissen die peruanischen Behörden zur Anwendung von übermäßiger Gewalt verleitet.

Folter und Misshandlung von Militärpersonal in Militärstützpunkten

Seit 1999 erhält amnesty international Berichte über Fälle von Folter und Misshandlung von Wehrpflichtigen, darunter auch Todesfälle unter ungeklärten Umständen. In diesen Fällen werden Folter und Misshandlung Berichten zufolge von höherrangigem Personal angewandt, um das Militärpersonal niederen Ranges zu bestrafen oder zu disziplinieren.

Die in den Berichten aufgeführten Foltermethoden beinhalten: Schläge, das Eintauchen des Kopfes in mit Reinigungsmittel versetztes Wasser, Verbrennungen durch Zigaretten, mehrtägige Isolationshaft, teilweiser oder kompletter Nahrungsentzug, Drohungen und psychische Misshandlung.

Die Opfer fühlen sich oftmals ungeschützt und fürchten sich davor, Anzeige zu erstatten. Dies hat zur Folge, dass einige Opfer die Misshandlungen offenbar über eine lange Zeit erleiden, bevor sie Alarm schlagen. Die Angst vor Repressalien bedeutet außerdem, dass formelle Beschwerden oftmals zurückgezogen werden. Der "Kodex des Schweigens" innerhalb des Militärs erschwert die Ermittlungen in solchen Fällen, selbst wenn sich das Opfer entscheidet, die Anzeige aufrecht zu erhalten. Im Ergebnis ist die Anzahl der Anzeigen, die die Gerichte erreichen, sehr gering. Im allgemeinen werden diese Anzeigen von den Streitkräften selbst bearbeitet, und in den wenigen Fällen, in welchen dieses zu Gerichtsverhandlungen führte, finden diese vor Militärgerichten statt.

amnesty international ist tief besorgt über Folter und Misshandlung von Militärpersonal, insbesondere über die Tatsache, dass die meisten Fälle vor Militärgerichten verhandelt werden, wo die Verurteilung der Täter für die geringere Straftat "Autoritätsmissbrauch" anstelle von Folter erfolgt. Die Organisation fordert verstärkt, dass alle Militärrichter angewiesen werden sollen, Fälle von Folter von Zivilgerichten durchführen zu lassen, so wie es das Anti-Folter-Gesetz von 1998 verlangt. Berichten zufolge werden Petitionen von Staatsanwälten für die Überstellung der Fälle von Folter vor ein Zivilgericht auch weiterhin vom Militär zurückgewiesen.

Besonders wichtig ist es, die Formen von Missbrauch und Fehlverhalten innerhalb der Streitkräfte zu durchbrechen. Zuständige Kommandeure müssen die Verantwortung übernehmen, Fälle von Missbrauch aufzudecken und zu beenden, den "Kodex des Schweigens" zu brechen und diejenigen anzusprechen, die offensichtlich nicht gewillt sind, gegen Kollegen zu ermitteln oder auszusagen.

Wenn das Opfer ein Kind ist
In den letzten Jahren sind in Peru selbst Kinder und Jugendliche von Mitgliedern der Sicherheitskräfte gefoltert und misshandelt worden. Fälle, die amnesty international übermittelt wurden, beinhalten sexuellen Missbrauch und Todesfälle in der Untersuchungshaft. In den meisten dieser Fälle handelt es sich bei den Opfern um Jungen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren. Die meisten wurden aufgrund des Verdachts eines "terroristischen" Vergehens oder des "schweren Terrorismus" festgenommen. In Wirklichkeit war einer der Hauptgründe für die Verabschiedung des Gesetzes gegen "schweren Terrorismus" die Zerschlagung von Jugendbanden.

Gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren gemeldete angewandte Foltermethoden beinhalten Schläge und andere körperliche Misshandlungen, Drohungen und sexuellen Missbrauch.

amnesty international zeigt sich tief besorgt darüber, dass Kinder unzureichend geschützt sind, wenn sie verhaftet werden. Berichten zufolge werden Kinder teilweise zusammen mit Erwachsenen in Untersuchungshaft gehalten; diese Praxis kann das Wohlergehen des Kindes gefährden. Wie berichtet wird, geschieht dies manchmal, weil die Polizeibeamten das Alter der festgenommenen Personen nicht überprüfen, oder weil ein Richter die vorläufige Verwahrung eines Minderjährigen in einer Strafanstalt für Erwachsene anordnet, bis das Alter durch einen Arzt bestätigt worden ist.

Wenn Kinder zusammen mit Erwachsenen in Gewahrsam gehalten werden, verstößt dies gegen Artikel 211 des peruanischen Código Penal de los Niños y Adolescentes (Strafgesetzbuch für Kinder und Jugendliche), welches besagt, dass Kinder über 12 Jahre festgenommen werden können, jedoch von Erwachsenen getrennt untergebracht werden müssen. Ferner verstößt die Verfahrensweise gegen Gesetz 37c der UN Konvention über die Rechte des Kindes. Die Verwahrung von Kindern und Erwachsenen in Haftanstalten für Erwachsene besteht offenbar noch immer, da es im Lande an Jugendstrafanstalten mangelt.

Darüber hinaus müssen Kinder unter 12 Jahren, die eines Verbrechens beschuldigt werden, nach dem peruanischen Strafgesetzbuch für Kinder und Jugendliche eine Sonderbehandlung erhalten, um angemessenen Schutz zu gewährleisten. Es gibt keine Bestimmung im genannten Strafgesetzbuch, die besagt, dass Kinder unter 12 Jahren in Polizeigewahrsam oder in Haft gehalten werden dürfen. Trotzdem sind Fälle bekannt, bei denen 11jährige in Polizeigewahrsam genommen und dort wegen Diebstahls verhört wurden. Einige Kinder wurden ohne Haftbefehl festgehalten.

Die Polizei verhört zuweilen auch Kindern, ohne dass ein rechtlicher Vertreter anwesend ist und ohne das Wissen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, und setzt sie während der Verhöre unter Druck oder Zwang. Wie die Fälle in diesem Bericht zeigen, besteht die Verhörtechnik der Polizei fast ausschließlich darin, Geständnisse herbeizuführen, um so einen Schuldspruch zu erreichen.

Wie berichtet wird, haben Polizeibeamte in Haft befindliche Kinder und Jugendliche auch gefoltert, um sie für Verbrechen zu bestrafen, von denen man annahm, dass sie in diese verwickelt waren. Drohungen und Belästigungen gegenüber Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Anzeige wegen Folter erstatten, dauern, wie berichtet wird, noch immer an und werden sehr selten untersucht oder bestraft.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

amnesty international stellt fest, dass Folter und Misshandlung nach wie vor ein ernsthaftes Problem in Peru darstellen. Die Regierung unter Präsident Alejandro Toledo sollte jetzt sicher stellen, dass alle Peruaner/innen frei von durch den Staat verursachte Gewalt leben können.

Die Organisation fordert die peruanischen Behörden auf, die notwendigen Schritte - die nachfolgend aufgeführten Empfehlungen inbegriffen - zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass Folter und Misshandlung nicht mehr praktiziert werden.

amnesty international drängt darauf, dass die peruanischen Behörden das Challapalca-Gefängnis für immer schließen und die Amnestie-Gesetze von 1995 aufheben.

Darüber hinaus fordert die Organisation die Behörden auf, die Anti-"Terrorismus"-Gesetze von 1992 zu überarbeiten und in Einklang mit internationalen Standards zu bringen und die Artikel 21 und 22 der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren. Die Ratifizierung dieser Artikel würde es den peruanischen Bürger/Innen erlauben, ihren Fall vor den UN Ausschuss gegen Folter zu bringen.

Empfehlungen an die Polizei und andere Beamte mit Polizeibefugnissen
Den Polizei- und anderen Sicherheitskräften sollten die notwendigen Mittel und Ausbildungsprogramme zur Verfügung stehen, um sicher zu stellen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten keine Folter und Misshandlung anwenden.

Die Ausbildungsprogramme sollten beinhalten:

Schulungen zu Befragungs- und Ermittlungstechniken, zum Vorgehen gegen die kriminelle Szene, gerichtsmedizinisches Grundwissen und Unterweisungen im Gebrauch von gesetzlichen Zwangsmitteln unter Wahrung der Menschenrechte.

Unterweisung in Internationalen Standards, wie zum Beispiel dem Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen; den UN-Grundsätzen für die wirksame Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen; den UN-Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen; sowie den UN-Mindest-Grundsätzen für die Behandlung von Gefangenen; den UN-Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist; und den Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit ("Beijing-Regeln")

Richtlinien für den Umgang mit Personen, die speziellen Schutz benötigen, wie Frauen, Kinder, homosexuelle Frauen und Männer, bisexuelle Personen und Transsexuelle, sowie geistig behinderte Personen.

Es ist notwendig, dass die Behörden in ihren Stellungnahmen gegenüber Amtsträgern und Beamten mit Polizeibefugnissen unmissverständlich klarstellen, dass Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Misshandlung unter keinen Umständen toleriert werden, und dass Personen, die solche begehen, vor Gericht gestellt und dem Gesetz entsprechend bestraft werden.

Jeder Beamte mit Polizeibefugnissen, gegen den ein glaubhafter Beweis vorliegt, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt zu sein, sollte verhört und vor Gericht gestellt werden.

Menschenrechtsverletzungen, die durch Sicherheitskräfte verübt wurden, sollten nicht nur unverzüglich, gründlich, sorgfältig und neutral durch ein unabhängiges Gremium untersucht, sondern gemäß internationaler Menschenrechtsstandards vor einem Zivilgericht geahndet werden.

amnesty international erkennt die Notwendigkeit interner Ermittlungsausschüsse innerhalb der Sicherheitskräfte in Hinblick auf interne disziplinarische Erlasse und die Errichtung eines klaren Verhaltenskodex innerhalb der Richtlinien an. Allerdings sollte der interne Ermittlungsausschuss bei der Untersuchung von Vorwürfen des Menschenrechtsmissbrauchs oder kriminellen Handlungen durch Staatsdiener keine Zuständigkeit haben. In Fällen von Anzeigen gegen Staatskräfte wegen ernsthafter Menschenrechtsverletzungen sollte das 'Ministerio Público' oder ein ermittelnder Richter die Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen haben.

Ein System zur Frühwarnung sollte eingeführt werden, um solche Beamte zu identifizieren und zu verfolgen, die in Menschenrechtsverletzungen involviert sind, inklusive eines Berichtssystems und Führungszeugnissen für Beamte. Diese Aufzeichnungen sollten einer unabhängigen Kontrollinstanz zur Verfügung stehen.

Verhaftete Personen sollten unmittelbar nach ihrer Festnahme und regelmäßig während der Zeit des Gewahrsams und der Haft Kontakt zu Verwandten und einem Anwalt haben

Alle verhafteten Personen müssen bei ihrer Festnahme über ihre Rechte informiert werden, einschließlich des Rechts, keine Folterung oder Mißhandlung erleiden zu müssen und des Rechts, Beschwerde einlegen zu können.

Alle Vernehmungen von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, sollten in Gegenwart eines Anwalts stattfinden. Verhörprotokolle sollten erstellt und, wenn möglich, Audio- oder Videoaufzeichnungen vorgenommen werden. Der Verteidiger einer verhafteten Person sollte Zugang zu diesen Aufzeichnungen haben. Haft- und Verhörprotokolle sowie Audio- und Videoaufzeichnungen sollten durchgeführt werden, um sowohl den Häftling vor Amtsmissbrauch und Misshandlungen als auch die Polizei vor unbegründeten Vorwürfen unkorrekten Verhaltens zu schützen.

Personen, die verantwortlich sind für den Gewahrsam Inhaftierter dürfen nicht mit der Durchführung von Verhören betraut werden. Dadurch kann das Personal, das nicht in Verhöre involviert ist, eine Kontrollfunktion in Hinblick auf das Wohlbefinden und die körperliche Sicherheit Inhaftierter übernehmen.

Empfehlungen an die Justiz
Es müssen Anstrengungen unternommen werden um sicherzustellen, dass die Justiz über entsprechende Ressourcen und Kompetenz verfügt, um umfassende und effektive Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen durchzuführen und die Ergebnisse zu evaluieren.

Interne Prüfungen [internal court audits, die Übersetzerin] sollten bei Gericht durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen bei Gericht ihre Pflichten kennen und entsprechend handeln.

Richter sollten spezifische Unterweisungen erhalten, um in die Lage versetzt zu werden, Beweise oder Aussagen, die unter Folter oder Mißhandlung entstanden sind, als solche zu erkennen und diese für das weitere Verfahren nicht zu verwenden, sobald eine Beschwerde wegen Folter oder Mißhandlung vorliegt. Ebenso müssen sie die notwendigen Schritte bei der Untersuchung des Vorwurfs der Folter oder Misshandlung kennen. Auch muss gewährleistet sein, dass die Beweislast in Fällen des Vorwurfs der Folter oder Misshandlung umgekehrt wird.

Richter müssen sicherstellen, dass Geständnisse oder Beweise jeglicher Art, die in Folge von Folter entstanden sind, für das Verfahrens keinerlei Verwendung in Hinblick auf das Opfer finden. Werden Angaben zu Folterungen gemacht, so müssen Richter die [Haupt]verhandlung unverzüglich unterbrechen und eine separate Untersuchung der Vorwürfe einleiten, welche von einem Staatsanwalt angeordnet werden muss.

Sollte aufgrund einer gerichtlichen Untersuchung festgestellt worden sein, dass Aussagen und Geständnisse aufgrund der Anwendung von Folter oder Misshandlung zustande gekommen sind, muss ein Staatsanwalt ein Verfahren einleiten gegen jene, die mutmaßlich in das Erzwingen einer/s solchen Aussage oder Geständnisses involviert waren.

Alle Richter, Staats- und Rechtsanwälte müssen darüber unterrichtet werden, dass kein/e Geständnis/Aussage, welche/s ohne die Anwesenheit eines Vertreters des Ministerio Público und des Verteidigers der inhaftierten Person zustande gekommen ist, als Beweismittel vor Gericht verwendet werden darf.

Das Ministerio Público sollte sich externen Prüfungen öffnen, um sicher zu stellen, dass die Staatsanwälte sich ihrer Pflichten bewusst sind und diese ordnungsgemäß erfüllen. Informationen hinsichtlich eingereichter Beschwerden, untersuchter Fälle, erhobener Anklagen und Schuldsprüchen sollten ebenfalls angepaßt werden, um die Funktionsweise des Ministerio Público wirkungsvoll darstellen zu können.

Alle Richter, Staats- und Rechtsanwälte sollten die Gesetzgebung (Gesetz Nr. 26 926), die Folter als Straftatbestand deklariert, zur Anwendung bringen.

Alle Richter sollten entsprechende Anweisungen erhalten, um die Gesetzgebung, die Folter verbietet (Gesetz Nr. 26 926) auf Gerichtsverfahren anzuwenden. Staatsanwälte und Anwälte sollten ebenfalls in der Lage sein, diese Gesetzgebung bei der Anklage eines mutmaßlichen Täters heranzuziehen.

Pflichtverteidiger müssen umfassend für den Umgang mit Folteropfern und das Aufsetzen einer entsprechenden Anklageschrift ausgebildet sein. Regelmäßige Evaluierungen sollten stattfinden um sicherzustellen, dass Pflichtverteidiger ihre Aufgaben und Pflichten kennen und diese entsprechend ausführen, vor allem im Umgang mit Folteropfern.

Alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Häftlinge eingeschlossen, müssen Zugang zu effektiven Anklageverfahren haben, um Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen einreichen zu können. Diese Beschwerden sollten auf offiziellem Wege dem Ministerio Público zugestellt werden, um umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchungen einleiten zu können.

Die Familien von Opfern, Anwälte oder Menschenrechtsverteidiger, die die Inhaftierten unterstützen, sollten ebenfalls in der Lage sein, Beschwerden direkt beim Ministerio Público einzureichen, ohne damit Risiken wie Bedrohungen oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein.

Opfer, Familien von Opfern, Anwälte oder Menschenrechtsverteidiger, die Beschwerde oder Anzeige erstatten, müssen über den Stand der Beschwerde/Anzeige auf dem Laufenden gehalten werden und müssen Zugang erhalten zu jeder Untersuchung oder Verfahren, welche/s infolge der Beschwerde oder Anzeige stattfindet.

Es müssen Schritte unternommen werden, um den adäquaten Schutz von Opfern, ihrer Verwandten und Zeugen durch ein umfassendes und effektives Zeugenschutzprogramm sicherzustellen.

Empfehlungen an die Ärzteschaft
Inhaftierte sollten bei Ankunft am Haftort, in regelmäßigen Abständen während der Untersuchungshaft und Haft und kurz vor oder nach einem Transfer in ein anderes Haftzentrum sowie bei Haftentlassung von einem Arzt untersucht werden.

Eine medizinische Untersuchung mutmaßlicher Opfer von Folter oder Misshandlung sollte nur in Anwesenheit unabhängiger Zeugen, eines Arztes, der durch das Opfer oder dessen Familie benannt wurde, eines gesetzlichen Vertreters des Opfers oder einer Fachkraft, benannt durch eine unabhängige medizinische Vereinigung, stattfinden.

Ärzte, die innerhalb des Justizsystems tätig sind, sowie andere Ärzte sollten über eine spezielle Weiterbildung und die notwendigen Ressourcen verfügen, um alle Formen von Folter und anderer Menschenrechtsverletzungen zu erkennen.

Die gerichtsmedizinischen Dienste sollten gut ausgestattet sein; Ärzte und Gerichtsmediziner sollten unabhängig von den Sicherheitskräften arbeiten.

Empfehlungen für Personal von Justizvollzugsanstalten und Polizeistationen
Die Behörden sollten die Richtlinien zur Behandlung von Gefangenen überprüfen und gewährleisten, dass der Umgang mit ihnen menschenwürdig ist und in Einklang steht sowohl mit dem Peruanischen Gesetz, als auch mit den Richtlinienkatalog der Vereinten Nationen zum Schutz aller jeglicher Art von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen, den UN Mindeststandards für die Behandlung von Personen im Strafvollzug und der UN Konvention über die Rechte des Kindes.

Inhaftierten sollten sich in voneinander getrenntem Gewahrsam befinden, abhängig davon, ob die Inhaftierten ihren Prozeß erwarten, bereits ein Rechtsspruch erfolgt ist, oder ob sie sich im offenen, halboffenen oder geschlossenen Vollzug befinden, als auch bezüglich der Schwere der Anklage.

Die Behörden müssen gewährleisten, dass alle Personen weiblichen Geschlechts, die sich in Gewahrsam oder Haft befinden, von den Personen männlichen Geschlechts getrennt sind. Männliches Personal in Justizvollzugsanstalten und polizeilichen Einrichtungen, die weibliche Personen betreuen, sollte grundsätzlich von weiblichem Personal begleitet werden.

Praktiken, die Personen weiblichen Geschlechts, die sich in Gewahrsam oder Haft befinden, diskriminieren, müssen abgeschafft werden.

Die Behörden müssen gewährleisten, dass jedes Kind, das sich in Gewahrsam befindet, menschenwürdig und respektvoll und auf eine Art und Weise behandelt wird, die seinem Alter entspricht.

Ein Kind, das sich in Gewahrsam befindet, muss getrennt von erwachsenen Personen untergebracht sein, es sei denn, dass es im Interesse des Kindes ist, dies nicht zu tun. Wo Unsicherheit über das Alter einer jungen Person besteht, sollte eine Minderjährigkeit angenommen werden, bis Sicherheit über das Alter besteht.

Entsprechende finanzielle Mittel für Personalsuche, Gehälter, Ausbildung und Monitoring sowie die Einführung und Weiterentwicklung neuer, notwendiger Richtlinien und Verhaltenscodices für Personal im Justizvollzugssystem müssen zur Verfügung stehen

Ein offizielles und mit angemessenen Mitteln ausgestattetes System sollte durch regelmäßige Besuche und Inspektionen der Vollzugsanstalten und polizeilichen Einrichtungen gesichert werden. Die Inspektionen sollten von einer unabhängigen Körperschaft, gebildet von Fachleuten, einschließlich Richtern, Staatsanwälten, Ärzten und Rechtsanwälten durchgeführt werden und alle Orte, an denen Personen in Gewahrsam gehalten werden, einschließlich Zellen in Polizeistationen, Untersuchungshaftanstalten, Einrichtungen der Sicherheitskräfte und Gefängnisse umfassen. Während solcher Inspektionen sollten die Mitglieder der Untersuchungsteams die Möglichkeit haben, die sich in Gewahrsam befindlichen Personen privat zu sprechen. Die Ergebnisse des Untersuchungsteams sollten veröffentlicht werden.



Quelle: ai Bochum
http://www.ruhr-uni-bochum.de/amnesty/Peru/PeruMenschenrechte/perumenschenrechte.html