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amnesty international - Jahresbericht 2000

Peru

Amtliche Bezeichnung: Republik Peru
Staats- und Regierungschef: Alberto Fujimori

Hauptstadt: Lima

Einwohner: 24,4 Millionen

Amtssprachen: Spanisch, Ketschua, Aimará

Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft

Im Juli 1999 ließ die peruanische Regierung verlauten, dass sie sich nicht mehr an die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte gebunden fühlt. Hunderte von Gefangenen, denen die Behörden zu Unrecht terroristische Straftaten anlasteten, blieben inhaftiert. Journalisten, führende Oppositionelle und Menschenrechtler sahen sich Drohungen ausgesetzt, die einem offensichtlichen Muster systematischer Einschüchterungsversuche gegenüber Kritikern von Regierung und Behörden folgten. Folterungen und Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Weiterhin mussten sich Zivilisten, denen man terroristische Straftaten wie "Landesverrat" oder "erschwerter Terrorismus" anlastete, vor Militärgerichten verantworten.

Hintergrundinformationen

1999 war das letzte Jahr der zweiten fünfjährigen Amtszeit von Präsident Alberto Fujimori. Im Vorfeld der für April 2000 angesetzten Wahlen gab die Menschenrechtssituation zunehmend zu Besorgnis Anlass.

Im Juli 1999 beschloss die Regierung mit sofortiger Wirkung, sich künftig nicht mehr an die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte gebunden zu fühlen, und entzog damit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit und der Gegenwart jegliche Möglichkeit, vor einem internationalen Gericht Wiedergutmachung zu erlangen. Tausende unaufgeklärter Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die Angehörige der Sicherheitskräfte im Zeitraum zwischen 1980 und 1995 begangen hatten, waren durch das Amnestiegesetz von 1995 bereits endgültig eingestellt worden. Der Rückzug Perus aus der Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte erfolgte im Zuge einer Entscheidung des Gerichts, in der dem peruanischen Staat auferlegt worden war, das Verfahren gegen vier im Jahre 1994 von Militärgerichten wegen Landesverrats verurteilte chilenische Staatsangehörige wieder aufzunehmen. Kritiker blieben jedoch bei ihrer Behauptung, dass sich die peruanische Regierung in Wahrheit deshalb zu diesem Schritt entschlossen hat, weil eine Überprüfung zweier wichtiger Fälle durch den Gerichtshof unmittelbar bevorstand: der Fall von drei Verfassungsrichtern, die nach ihrer Entscheidung, dass eine Kandidatur von Präsident Fujimori für eine dritte Amtszeit verfassungswidrig sei, 1997 ihrer Ämter enthoben worden waren, und der Fall des aus Israel stammenden Baruch Ivcher. Dem Inhaber eines Fernsehsenders hatte man im Jahre 1997 die peruanische Staatsbürgerschaft aberkannt und ihn zur Aufgabe seines Senders gezwungen, nachdem er von Geheimdienstangehörigen begangene schwere Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt hatte.

Nachdem sich Journalisten zunehmend Schikanen und Einschüchterungsversuchen in Form von anonymen Drohungen sowie gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt sahen, brachte die internationale Gemeinschaft ihre Sorge über die Beschneidung der Pressefreiheit in Peru zum Ausdruck.

Ebenfalls Anlass zur Sorge gab die weiterhin mangelnde Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive. Das Verfassungsgericht, welches über die Verfassungsmäßigkeit der vom Kongress erlassenen Gesetze und der Politik der Regierung zu entscheiden hat, blieb in seiner Handlungsfähigkeit blockiert. Im Berichtsjahr sind keine Nachfolger der drei 1997 abgesetzten Verfassungsrichter nominiert worden, das Gericht war somit nicht beschlussfähig und folglich auch nicht imstande, über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden. Mehr als die Hälfte der Richter im Lande besaßen lediglich vorläufige oder befristete Verträge, was sie gegenüber Druck von außen anfällig machte.

Menschenrechtler forderten die Einsetzung einer Wahrheitskommission zur Aufklärung der während des bewaffneten Konfliktes begangenen Menschenrechtsverletzungen.

Der Flügel der bewaffneten Oppositionsgruppe Leuchtender Pfad, der sich im Jahre 1992 einem Friedensabkommen widersetzt hatte, wurde durch die Gefangennahme seines Führers im Juli geschwächt. Trotzdem blieb der Leuchtende Pfad aktiv, vor allem in der Region Alto Huallaga in den Departements Huánuco und San Martin, in der Provinz Satipo im Departement Junin sowie in den Provinzen Huanta und La Mar im Departement Ayacucho.

Gewaltlose politische Gefangene

Mehr als 200 gewaltlose und möglicherweise gewaltlose politische Gefangene, die man ausnahmslos zu Unrecht terroristischer Straftaten beschuldigte, blieben inhaftiert. Im Februar brachte amnesty international in einem Schreiben an Präsident Fujimori ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass er der Empfehlung einer Ad-hoc-Kommission zur Begnadigung von zu Unrecht terroristischer Straftaten beschuldigter Personen nicht nachgekommen war. Berichten zufolge hatte das Staatsoberhaupt die Akten von 60 nach Auffassung der Kommission unrechtmäßig inhaftierten Personen erhalten, bis Ende 1999 jedoch keinen der Betroffenen begnadigt.

Im Dezember endete das Mandat der Ad-hoc-Kommission. Seit ihrer Einsetzung im August 1996 hatte die Kommission die Fälle von über 3000 Gefangenen untersucht. 469 von ihnen waren begnadigt und auf freien Fuß gesetzt, mindestens 900 weitere Gefangene von Gerichten im selben Zeitraum freigesprochen worden. Trotzdem blieben Hunderte Frauen und Männer aufgrund ihnen zu Unrecht angelasteter terroristischer Straftaten weiterhin in behördlichem Gewahrsam.

Am 12. September 1992 war Nancy Ruiz Nano festgenommen und anschließend von einem Militärgericht wegen der terroristischen Straftat "Landesverrat" zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der einzige Beweis, den die Polizei gegen sie vorbringen konnte, bestand in ihrer Tätigkeit als Dienstmädchen in einem Haus, dessen Bewohner Anhänger der Oppositionsgruppe Leuchtender Pfad waren.

Verhaftungsrisiko

Tausende terroristischer Straftaten verdächtigte Frauen und Männer liefen Gefahr, festgenommen zu werden. Obwohl die meisten von ihnen Berichten zufolge keinerlei Beziehungen zu bewaffneten Oppositionsgruppen unterhielten, stellten die Behörden Haftbefehle gegen sie aus. Sie mussten damit rechnen, zu Unrecht angeklagt und ihrer Freiheit beraubt zu werden, zumal in Anbetracht der unfairen Gerichtsverfahren, die sie zu erwarten hatten. Die Einwohner ganzer Gemeinden sahen sich von diesen Haftbefehlen bedroht und lebten in Angst vor ihrer Festnahme.

Im Oktober endete ein Gerichtsverfahren gegen 50 Bauern aus der Gemeinde Andarapa im Departement Apurimac mit dem definitiven Freispruch der Angeklagten. Ihr Martyrium hatte Anfang der 80er-Jahre begonnen, nachdem ihnen die Behörden terroristische Straftaten angelastet hatten. Da sie von Gerichten freigesprochen wurden, konnten sie zunächst in ihre Gemeinden zurückkehren. Aus Gründen, die ihnen die Polizei nicht mitteilte, bezog man sie jedoch in ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen der gleichen Straftaten mit ein und stellte neue Haftbefehle gegen sie aus. Im Jahre 1996 wurden zwei der Bauern erneut festgenommen und zu drei beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt. Aufgrund ihrer unrechtmäßig erfolgten Inhaftierung wurden sie später vom Präsidenten begnadigt, die anderen Bauern mussten jedoch bis Oktober 1999, als ein Sondergericht stellvertretend für die gesamte Gruppe gegen zehn Mitglieder der Gemeinde verhandelte, auf ihre Entlastung von dem Tatverdacht warten. Die Richter reisten persönlich zu dem Termin in die Gemeinde und sprachen die 50 Bauern ausnahmslos frei.

Im April entsandten 90 von Haftbefehlen bedrohte Bauern aus dem Bezirk Chungui, Provinz La Mar, Departement Ayacucho, fünf Vertreter vor ein Sondergericht. Die Richter sprachen die fünf Erschienenen frei, entschieden jedoch zugleich, dass auch in den Fällen der übrigen 85 Bauern erst nach einem rechtlichen Verfahren Urteile gesprochen werden können.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im Berichtsjahr wurden erneut Zivilpersonen unter der Anklage der terroristischen Straftat "Landesverrat" vor Militärgerichte gestellt. Zwischenstaatliche Organisationen wie der UN-Ausschuss gegen Folter und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte brachten erneut ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass Militärgerichte über Zivilisten Recht sprechen. Es gab indes keinerlei Anzeichen dafür, dass der Kongress die Anti-Terrorismus-Gesetze ändern und die Militärgerichte, die weder unabhängig noch unparteiisch sind, abschaffen würde. Berichten zufolge haben im Zeitraum zwischen 1992 und 1999 Militärgerichte gegen insgesamt 1897 des "Landesverrats" beschuldigte Personen verhandelt und 823 von ihnen zu Strafen von zehn Jahren bis zu lebenslanger Haft verurteilt

1998 trat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Straftaten jugendlicher Banden in Kraft, in dem diese Delikte als "schwerer Terrorismus" bezeichnet und die Zuständigkeit für ihre Ahndung der Militärgerichtsbarkeit übertragen wurde. Im November erklärte Präsident Fujimori öffentlich, des "schweren Terrorismus" beschuldigte Jugendliche sollten künftig vor Zivilgerichte gestellt werden. Daraufhin verabschiedete der Kongress Ende Dezember eine Gesetzesnovelle, mit der von Jugendbanden verübte Straftaten zu "Sonderformen des Terrorismus" erklärt wurden. Die Rechtsprechungskompetenz in solchen Fällen ging an die zivile Justiz über.

Folterungen und Misshandlungen

Berichte über weit verbreitete Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Streitkräfte und der Polizei waren weiterhin an der Tagesordnung. Sowohl die 1992 in Kraft getretenen Anti-Terrorismus-Gesetze zur Bekämpfung bewaffneter Oppositionsgruppen als auch das 1998 verabschiedete Gesetz gegen "schweren Terrorismus" untergraben die Schutzmechanismen zur Verhütung von Folterungen und Misshandlungen. Beide Gesetze gewähren der Polizei während des Ermittlungsverfahrens umfassende Vollmachten. So dürfen Polizeibeamte einen Straftatverdächtigen ohne gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Haftbefehl festnehmen, müssen Gerichten und Staatsanwaltschaften aber innerhalb von 24 Stunden Bericht erstatten. Außerdem ist die Polizei für die Vorermittlungen zuständig, die bis zu 15 Tage, bei terroristischen Straftaten sogar bis zu 30 Tage dauern dürfen. Während dieser Zeit ist der Festgenommene der ausschließlichen Kontrolle der Polizei unterstellt und kann auf deren Antrag hin bis zu zehn Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten werden. Für schuldig befundene Personen müssen das erste Jahr ihrer Freiheitsstrafe in Einzelhaft zubringen.

Im Berichtszeitraum wurden auf der Grundlage eines 1998 in Kraft getretenen Gesetzes, das die Folter als Straftatbestand definiert, Untersuchungen von Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte sowie über Todesfälle in Haft eingeleitet. Die dafür Verantwortlichen sind jedoch lediglich in zwei Fällen überführt und zu Haftstrafen verurteilt worden.

Im November prüfte der UN-Ausschuss gegen Folter den von Peru vorgelegten dritten periodischen Bericht. Die Ausschussmitglieder äußerten sich besorgt über den "Einsatz von Militärgerichten zur Verhandlung gegen Zivilisten; die Dauer der Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt [...], die gegen terroristischer Straftaten verdächtige Personen angeordnet werden kann; sowie die Sonderhaftbedingungen, denen verurteilte Terroristen und insbesondere verurteilte Anführer terroristischer Gruppen unterliegen".

Im September 1998 hatten Beamte der Polizeiwache von San Francisco, Provinz La Mar, Departement Ayacucho, Lucas Huamán Cruz unter Anwendung von Schlägen gezwungen, einen Diebstahl zu gestehen. Vier Stunden später war er wieder freigelassen worden und tags darauf in seiner Wohnung gestorben. Nach der Festnahme eines Polizisten im Zusammenhang mit dem Fall erklärte der zuständige Provinzstaatsanwalt im Mai 1999, es lägen Beweise dafür vor, dass sich der Beamte der Folter schuldig gemacht habe. Danach wurde er freigesprochen, da nach richterlicher Feststellung die Beweise für seine Verurteilung nicht ausreichten.

Im Dezember 1998 war Raúl Miguel Andahua von Angehörigen der Kriegsmarine in Aguaytia, Departement Ucayali, festgenommen worden. Berichten zufolge wurde er mit Schlägen traktiert und mit einem Stock, den man ihm in den Anus stieß, gefoltert, bis er das Bewusstsein verlor. Als Raúl Miguel Andahua wieder zu sich kam, befand er sich in einer kahlen, feuchten Zelle. Am darauf folgenden Tag sollen ihm Offiziere Elektroschocks am Rücken versetzt und so von ihm seine Unterschrift unter eine Erklärung erpresst haben, in der er sich dazu bekannte, terroristische Straftaten begangen zu haben. Außerdem drohten sie ihm für den Fall, dass er sich weigern sollte zu erklären, dass er sich seine Verletzungen bei einem Motorradunfall zugezogen hat, mit dem Tode. Raúl Miguel Andahua kam ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß. Im Zusammenhang mit seinem Fall wurde gegen sieben Marineoffiziere Anklage wegen Folter erhoben, doch reklamierte ein Militärrichter mit der Begründung, dass die Offiziere eine Militärstraftat begangen hätten, die Zuständigkeit der Militärjustiz für das weitere Verfahren. Ende des Berichtszeitraums stand eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes darüber, ob die Beschuldigten vor ein Militär- oder vor ein Gericht der zivilen Justiz gestellt werden sollen, noch aus.

Harte Haftbedingungen

Die Haftbedingungen in den peruanischen Gefängnissen waren weiterhin hart und kamen zuweilen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung gleich.

Im September traten drei in einem Gefängnis in der Marinebasis Callao bei Lima inhaftierte Anführer der Revolutionären Bewegung Túpac Amaru (Movimiento Revolucionario Túpac Amaru - MRTA) in einen 30-tägigen Hungerstreik. Victor Polay Campos, Miguel Rincón Rincón und Peter Cárdenas Schulte protestierten damit gegen ihre seit sechs Jahren unverändert harten Haftbedingungen. Die Gefangenen wurden in Einzelhaft in unterirdischen Zellen festgehalten, und selbst während der monatlichen Besuche ihrer Familienangehörigen war ihnen der direkte Kontakt mit ihren Besuchern untersagt. Über 50 im Hochsicherheitsgefängnis Yanamayo im Departement Puno einsitzende MRTA-Angehörige schlossen sich dem Hungerstreik zwei Wochen lang an.

In den Monaten November und Dezember traten auch Insassen des Challapalca-Gefängnisses im Departement Puno aus Protest gegen die dort herrschenden Haftbedingungen in einen Hungerstreik. Die Unzugänglichkeit des Gefängnisses, in dem aufgrund seiner Lage in einer Höhe von über 4600 Metern über dem Meeresspiegel extreme Kälte herrscht, beschneidet auf gravierende Weise das Recht der Häftlinge auf Kontakte mit der Außenwelt und erschwert Besuche von Familienangehörigen, Rechtsanwälten und Ärzten ganz erheblich.

Einschüchterungsversuche und Todesdrohungen

Im Berichtsjahr sahen sich Menschenrechtler, Journalisten und Anführer oppositioneller Parteien zunehmend Einschüchterungsversuchen, Schikanen und Todesdrohungen ausgesetzt, die von Angehörigen des Geheimdienstes ausgegangen sein sollen.

Im Mai wurden dem Kongressabgeordneten und Herausgeber der Tageszeitung La República, Gustavo Mohme, in einer Ausgabe der unter dem Namen "Repúdica" erscheinenden satirischen Fassung seines Blattes Sympathien mit der bewaffneten Opposition unterstellt. Die gleiche Ausgabe beinhaltete Todesdrohungen gegen für La República tätige Journalisten. Die Drohungen standen offenkundig im Zusammenhang mit diversen Artikeln über Korruption in Peru sowie mit den Bemühungen von Gustavo Mohme um eine Vereinigung der Oppositionsparteien mit Blick auf die für April 2000 angesetzten Wahlen.

Im Juni wurde in den Geschäftsräumen der Menschenrechtsorganisation Comisión de Derechos Humanos (COMISEDH) ein Kasten entdeckt, in dem sich offensichtlich eine Bombe befand. COMISEDH engagiert sich unter anderem dafür, dass Folteropfer auf dem Rechtsweg Wiedergutmachung erlangen und die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Frauenrechte

Im Februar veröffentlichte das Lateinamerikanische und Karibische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Frau (CLADEM) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für reproduktive Rechte und Politik den Bericht Silence and Complicity, der sich eingehend mit bekannt gewordenen Fällen von Vergewaltigung, verbaler Erniedrigung und erzwungener Geburtenkontrolle beschäftigte. Bei den Opfern handelte es sich fast ausnahmslos um junge oder arme Frauen oder um Frauen, die in ländlichen Gegenden oder in städtischen Randgebieten lebten.

Im Mai verabschiedete die Regierung ein Gesetz, auf dessen Grundlage Gerichte sexueller Übergriffe verdächtigte Personen auch dann strafrechtlich verfolgen dürfen, wenn die Opfer keine Klage erhoben haben. Nach dem neuen Gesetz sollen die Gerichte jeweils auch die Kosten für das Verfahren tragen. Frauenrechtsgruppen begrüßten die Initiative der Regierung, da nach ihrer Kenntnis vergewaltigte Frauen aus Angst vor Vergeltung, Misstrauen gegenüber der von Männern dominierten peruanischen Justiz oder aus Geldnot zumeist keine Anzeige gegen ihre Peiniger erstatten.

Quelle: amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland