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amnesty international - Länderkurzinfo

Koordinationsgruppe Peru
30.09.99

PERU
Seit 1980 hat amnesty international Tausende von Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und zivile Funktionsträger in Peru dokumentiert. Die Terrorismusbekämpfung dient in unangemessener Weise als Legitimationsgrundlage für Eingriffe in die Gerichtsbarkeit und die Ausweitung der Befugnisse von Militär und Geheimdienst. Weiterhin besorgniserregend sind die Einschüchterungen und Morddrohungen gegenüber kritischen Journalisten, Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten, sowie die jüngste Entwicklung, nämlich Perus Rückzug vom Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof.

Im folgenden werden die am häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen in Peru dargestellt.

1. Ein günstiges Klima für Menschenrechtsverletzungen: Die Anti-Terrorismus- und die Amnestiegesetze der 90er Jahre

Die Einführung neuer Anti-Terrorismus-Gesetze 1992 im Zuge des Kampfes gegen den Partido Comunista del Peru - Sendero Luminoso (Kommunistische Partei Perus - Leuchtender Pfad) und Movimiento Revolucionario Tupac Amaru (MRTA - Revolutionäre Bewegung Tupac Amaru) führte im Laufe der darauffolgenden Jahre zu einem drastischen Anstieg der Festnahmen mit politischem Hintergrund. Reine Mutmaßungen über mögliche Verbindungen zu Untergrundorganisationen können seitdem zu Haft ohne Angabe stichhaltiger Beweise und ohne faire Gerichtsprozesse führen. Seit Inkrafttreten der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung 1992 hat amnesty international die Fälle von über 1.300 gewaltlosen oder möglichen gewaltlosen politischen Gefangenen (1) dokumentiert. Unabhängige peruanische Menschenrechtsorganisationen schätzen die Zahl der zu Unrecht in peruanischen Gefängnissen einsitzenden politischen Gefangenen jedoch noch wesentlich höher ein. amnesty international dokumentierte ferner zahlreiche Fälle von Folter während der Untersuchungshaft und der Verhöre.

Das Amnestiegesetz vom Juni 1995 gewährt allen Mitgliedern der Sicherheitskräfte und allen Zivilpersonen Straffreiheit, die im Rahmen der sog. Anti-Terror-Bekämpfung im Zeitraum von Mai 1980 bis 15. Juni 1995 Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Mit Inkrafttreten dieses Amnestiegesetzes am 16. Juli 1995 wurden die laufenden Verfahren wegen Tausender unaufgeklärter Menschenrechtsverletzungen eingestellt, die seit Mai 1980 dokumentiert waren. Darunter befanden sich mindestens 5.000 Fälle von "Verschwindenlassen" und extralegalen Hinrichtungen, sowie Hunderte Fälle von Folter, Mißhandlungen, Todesdrohungen und Einschüchterungsversuchen. Zudem wird der Justiz durch ein weiteres Gesetz das Recht abgesprochen, über die Rechtmäßigkeit und den Anwendungsbereich des ersten Amnestiegesetzes zu urteilen. Dieses zweite Amnestiegesetz (2) trat im gleichen Monat in Kraft.

amnesty international ist davon überzeugt, daß Straffreiheit für die Täter ein Klima schafft, welches weiteren Menschenrechtsverletzungen Vorschub leistet. Auch verschiedene Gremien der Vereinten Nationen haben der peruanischen Regierung gegenüber ihre Kritik an den Amnestiegesetze und ihre Besorgnis ausgedrückt. Nach Ansicht amnesty internationals ist die Amnestiegesetzgebung inakzeptabel. Sie verhindert, daß die Wahrheit über Menschenrechtsverletzungen ans Licht kommt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörige aber haben das Recht, die Wahrheit zu erfahren und eine angemessene Entschädigung für begangenes Unrecht zu erhalten.

2. "Verschwindenlassen" und staatlicher Mord

Das Schicksal einer Vielzahl von Menschen, die in der Vergangenheit "verschwunden" sind, bleibt unaufgeklärt. amnesty International wird weiterhin dafür eintreten, daß Fälle von "Verschwindenlassen" und staatlichem Mord (hauptsächlich durch Übergriffe von Regierungstruppen gegen Zivilbevölkerung), bekanntgemacht, untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Seit Anfang der 80er Jahre ist die Zahl dieser Fälle auf mehrere tausend angestiegen. Da die Mehrzahl der Fälle von "Verschwindenlassen" jedoch in die Zeit vor 1995 fällt, ist es aufgrund der o.g. Amnestiegesetze nicht möglich, in Peru selbst rechtliche Wege zur Aufklärung dieser Fälle einzuleiten.

3. Unfaire Gerichtsverfahren, Ausweitung der Militärgerichtsbarkeit und gewaltlose politische Gefangene

a) Unfaire Gerichtsverfahren

Die Gerichtsverfahren auf der Grundlage der Anti-Terrorismus-Gesetze entsprechen nach Überzeugung amnesty internationals in keiner Weise den Anforderungen eines fairen Verfahrens. Inzwischen gab es zwar geringfügige positive Veränderungen (3) wie z.B. die Abschaffung der Anonymität der Richter im Oktober 1997. Das elementare Recht auf ein faires Gerichtsverfahren besteht jedoch weiterhin nicht. So sind beispielsweise Verfahren noch immer nicht öffentlich; Fälle, in denen Zivilisten des Landesverrats angeklagt sind, werden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt; Rechtsanwälten ist es nach wie vor verboten, Mitglieder der Sicherheitskräfte ins Kreuzverhör zu nehmen, wenn diese in Verhaftung oder Verhör ihrer Mandanten involviert waren.

b) Ausdehnung der Militärgerichtsbarkeit

Präsident Alberto Fujimori und seine Regierung billigten am 22. Mai 1998 die Verabschiedung einer Reihe von Gesetzen (4) zur Bekämpfung krimineller Vergehen, die von bewaffneten Banden oder Vereinigungen begangen wurden. Die Einführung dieser Gesetze sieht vor, die Ahndung der genannten Verbrechen in die Rechtsprechung der Militärgerichte zu übertragen, und gesteht damit der Polizei bestimmte Befugnisse zu, eine verdächtige Person während der Verhöre bis zu 15 Tage in Gewahrsam (verlängerbar um weitere 15 Tage) und - falls es als notwendig erachtet wird - sogar in Isolationshaft zu halten. Während dieser Zeit ist der Verhaftete unter der ausschließlichen Kontrolle der Polizei. Diese Maßnahmen steigern das Risiko von Folter und Mißhandlung und bedeuten gleichermaßen eine Schwächung der Schutzvorkehrungen, die die Unversehrtheit der Inhaftierten garantieren.

Zudem wurden dem Geheimdienst weitere Zuständigkeiten bei der Verbrechensbekämpfung zugesprochen. Der Geheimdienst solle seine Bemühungen auf die Identifizierung und Ergreifung der Anführer und Mitglieder von Verbrecherorganisationen, die an Entführungen und Diebstählen beteiligt seien, konzentrieren.

c) Gewaltlose politische Gefangene

Im August 1996 beauftragte die peruanische Regierung eine ad-hoc-Kommission mit der Aufgabe, dem Präsidenten Vorschläge für die Begnadigung von Gefangenen zu unterbreiten, die aufgrund ungerechtfertigter Anschuldigungen, terroristische Straftaten begangen zu haben, inhaftiert bzw. verurteilt wurden. Die Arbeit der Kommission wurde inzwischen bis Dezember 1999 verlängert. amnesty international begrüßt die Einsetzung der Kommission und wird deren Arbeit sowie die Maßnahmen, die die Regierung auf Empfehlung der Kommission hin ergreift, weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Insgesamt lagen der Kommission bis heute über 2.860 Anträge von Gefangenen vor, die behaupteten, fälschlicherweise des Terrorismus beschuldigt worden zu sein. Nach Kenntnis amnesty internationals waren 473 Personen bis 15. September 1999 begnadigt worden, unter ihnen von amnesty international betreute gewaltlose politische Gefangene.

Es ist jedoch zu bedauern, daß die Gefangenen, denen kein Vergehen zur Last gelegt werden konnte, keinen Freispruch, sondern lediglich eine Begnadigung bzw. Haftverkürzung erhalten haben. Dies hat zur Folge, daß diese zu Unrecht zum Teil über mehrere Jahre und unter z.T. miserablen Bedingungen in Hochsicherheitstrakten inhaftierten Personen keinerlei Recht auf Entschädigung materieller Art beanspruchen können. Mittlerweile können zwar ehemalige - zu Unrecht verurteilte und später begnadigte - Gefangene die Löschung ihres "Delikts" aus dem Strafregister beantragen, eine finanzielle Entschädigung wird dadurch jedoch auch weiterhin nicht gewährt. Ferner befinden sich noch Hunderte gewaltlose und möglicherweise gewaltlose politische Gefangene in Haft.

4. Folter, Mißhandlungen und Todesfälle in der Haft

amnesty international ist der Auffassung, daß Folter in Peru nach wie vor zur Tagesordnung gehört. amnesty international kritisiert vor allem, daß Folter- und Mißhandlungsvorwürfe nicht in umfassenden, unparteiischen und unabhängigen Untersuchungen nachgegangen wird, daß die Täter nicht vor Gericht gestellt werden und die Opfer bzw. deren Familien keine Entschädigung erhalten.

Im August 1997 wurden neue Bestimmungen zur Verbesserung der Haftbedingungen Gefangener, die terroristischer Straftaten beschuldigt wurden, erlassen (5). Jedoch wurden die in Militärgefängnissen einsitzenden Gefangenen von diesen neuen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen und sind somit auch weiterhin Haftbedingungen ausgesetzt, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen.

Eine neue Qualität der Menschenrechtsverletzung stellt die Inbetriebnahme des Hochsicherheitsgefängnisses Challapalca dar. Anfang August 1997 wurden die ersten Gefangenen in dieses Gefängnis verlegt, das ca. 4.600 Meter über dem Meeresspiegel liegt und daher schlimmste Auswirkungen auf den Gesundheitszustand haben kann (6). Angehörigen der Gefangenen des Challapalca-Gefängnisses ist es nicht möglich, das Gefängnis aufgrund der extrem schlechten Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor Anbruch der Nacht zu erreichen.

5. Ausweitung der Todesstrafe

Die Verfassung Perus aus dem Jahre 1993 weitete die Liste der Vergehen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, um das Verbrechen "Terrorismus" aus. Einer Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember 1994 zufolge stellt diese Ausweitung eine Verletzung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention dar. Dort heißt es in Art. 4 (2) u.a.: "Die Anwendung [der Todesstrafe] darf nicht auf Verbrechen ausgedehnt werden, auf die sie gegenwärtig nicht anwendbar ist." Die peruanische Regierung hat bisher jedoch noch keine Schritte unternommen, die Verfassung wieder zu ändern und einer entsprechenden Empfehlung des Gerichtshofes Folge zu leisten.

amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind u.a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert.

Peru hat sowohl die Amerikanische Menschenrechtskonvention als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Jahr 1978 ratifiziert.

6. Bedrohung von MenschenrechtsaktivistInnen, RichterInnen und JournalistInnen (7)

Einschüchterungen und Todesdrohungen gehören zum täglichen Leben der Menschenrechtler in Peru. Menschenrechtsaktivisten, ebenso wie Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörige, die Anzeige wegen Übergriffen von Mitgliedern der Sicherheitskräfte erstattet haben, leben in ständiger Angst um ihr Leben. Die Bedrohungen verstärkten sich, nachdem Präsident Fujimori und andere Mitglieder der Regierung wiederholt Menschenrechtsaktivisten der Komplizenschaft mit der bewaffneten Opposition beschuldigt hatten. Seit etwa einem Jahr kommt es verstärkt zu anonymen Drohungen bis hin zu Mordanschlägen, vor allem gegen Menschenrechtler, Journalisten, Richter und Oppositionelle (8).

amnesty international ist besorgt, daß durch die Verfolgung und Bedrohung von Personen, die dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, zu untersuchen und an die Öffentlichkeit zu bringen, die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt sowie die vollständige Untersuchung und Ahndung von Menschenrechtsverletzungen unterbunden wird. Das Europäische Parlament forderte in seiner Gemeinsamen Entschließung vom 17. Juli 1997 (9) die peruanische Regierung u.a. auf, die Meinungs- und Medienfreiheit zu gewährleisten, sich für die Abschaffung der Folter einzusetzen und die im Jahresbericht 1996 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zu Peru ausgesprochenen Empfehlungen uneingeschränkt zu übernehmen. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, jegliche künftige Zusammenarbeit mit Peru an vermehrte Fortschritte in der Menschenrechtssituation zu knüpfen.

7. Übergriffe bewaffneter Oppositionsgruppen

Von Übergriffen bewaffneter Oppositionsgruppen wird weiterhin berichtet. Solche Übergriffe stellen jedoch keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Sicherheitskräfte dar.

amnesty international fordert Sendero Luminoso und MRTA eindringlich auf, ihre Übergriffe umgehend zu beenden und das humanitäre Völkerrecht in vollem Umfang zu achten, insbesondere Art. 3, Absätze 1 (a), (b) und (c) der Genfer Konventionen von 1949, die Leib und Leben von Nicht-Kombattanten schützen.

8. Gerichtsbarkeit in Peru

Im Mai 1997 wurden drei Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts, die sich gegen ein 1996 verabschiedetes Gesetz ausgesprochen hatten, das dem Präsidenten die gemäß Verfassung nicht erlaubte zweite Wiederwahl ermöglicht, vom Kongreß ihres Amtes enthoben. Aus Protest gegen diesen Eingriff der Regierungsmehrheit im Parlament in ein de jure unabhängiges Verfassungsorgan trat kurze Zeit darauf der Vorsitzende des Verfassungsgerichts zurück. Die für ein Referendum gegen Fujimoris Wiederwahl gesammelten Stimmen wurden für ungültig erklärt.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) protestierte gegen die Absetzung der drei Verfassungsrichter, weil sie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richterschaft untergrabe und den Menschenrechtsschutz schwäche.

Ein im Dezember 1997 von der Regierungsmehrheit im Parlament gebilligtes Gesetz erlaubt auch den sog. "provisorischen" Richtern des Obersten Gerichtshofs volles Stimmrecht in Gerichtsverhandlungen. Diese Posten wurden Zug um Zug mit regierungstreuen Richtern besetzt, so daß die Unabhängigkeit des Gerichts gefährdet ist. Im März 1998 wurde ein Gesetz erlassen, das den Nationalen Richterrat in seiner Befugnis beschneidet, Beisitzer und Oberstaatsanwälte mit Sanktionen zu belegen.

9. Perus Rückzug vom Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof

Der Rückzug Perus aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH - Corte Interamericano de Derechos Humanos) stellt einen Rückschlag für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen dar und ist ein weiterer Schritt, regierungsunabhängige Gerichtsbarkeit zu umgehen. Auslöser war die Entscheidung des CIDH zur Neuaufnahme eines Prozesses gegen vier chilenische MRTA-Mitglieder auf Grund verfahrensrechtlicher Mängel. Fujimori begründete sein Vorgehen damit, daß das Urteil des CIDH Perus Souveränität verletze (obwohl Peru dem Abkommen von San José de Costa Rica 1980 beigetreten war und damit die Kompetenz des Gerichtshofs anerkannt hatte). Von allen lateinamerikanischen Ländern sind derzeit die meisten Fälle, nämlich 180, gegen Peru anhängig. Der CIDH wurde ins Leben gerufen, um die Einhaltung der Normen der amerikanischen Menschenrechtskonvention (Vertrag von Costa Rica) zu kontrollieren. Am 25. August 1999 drängte die Unterkommission der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in ihrer Resolution 1999/5 die peruanische Regierung, die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs anzuerkennen.

Forderungen amnesty internationals an die peruanische Regierung

amnesty international appelliert eindringlich an die Regierung Perus

alle Gefangenen, die aufgrund ungerechtfertigter Anklage unter den Anti-Terrorismus-Gesetzen inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
die notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, daß diejenigen Gefangenen, die fälschlicherweise wegen Terrorismus-Delikten angeklagt und inzwischen wieder freigelassen wurden, nicht erneut inhaftiert werden;
den "unschuldigen Gefangenen" sowie den in Abwesenheit Verurteilten eine Revision ihres Verfahrens zu ermöglichen;
die Haftbedingungen aller Gefangenen zu verbessern und den Bezug des die Gesundheit der Gefangenen gefährdenden Gefängnisses Challapalca in den Hochanden rückgängig zu machen;
die Bestimmungen der Amnestiegesetze von Juni und Juli 1995, wonach Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, straffrei ausgehen, unverzüglich außer Kraft zu setzen;
allen politischen Gefangenen zügige und faire Verfahren zu garantieren;
wirksame Maßnahmen zur Beendigung der Folter zu ergreifen;
wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und andere Arten der Folter und Mißhandlung durch Sicherheits- und paramilitärische Kräfte umgehend zu beenden;
alle Fälle von Menschenrechtsverletzungen umfassend und unparteiisch untersuchen zu lassen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörige zu entschädigen;
alle bereits verhängten Todesurteile umzuwandeln und die Todesstrafe ganz abzuschaffen;
Menschenrechtsaktivisten, Richter und Journalisten wirkungsvoll vor Drohungen und Übergriffen zu schützen, damit diese ihre Arbeit ohne Angst um ihr Leben fortsetzen können;
Menschenrechtsbewußtsein in der Öffentlichkeit zu fördern, insbesondere unter denen, die besonders großen Gefahren ausgesetzt sind, selbst Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden;
Menschenrechtserziehung innerhalb von Polizei, Militär sowie anderer Sicherheitskräfte zu fördern und zu stärken;
Frauenrechte als Menschenrechte in öffentlichen Bildungsprogrammen zu fördern;

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1 Als gewaltlose politische Gefangene bezeichnet amnesty international Personen, die aufgrund ihrer politischen, religiösen oder einer anderen Überzeugung, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder ihrer Sprache, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft oder ihres wirtschaftlichen Status inhaftiert sind - vorausgesetzt, sie haben Gewalt weder angewandt noch befürwortet.

2 Gesetz Nr. 26.492

3 Siehe auch Bericht von amnesty international, AI Index: AMR 46/09/96, Mai 1996,

4 Das sog. "Gesetz gegen den schweren Terrorismus" sieht für Anführer krimineller Vereinigungen lebenslängliche Haft vor und legt Gefängnisstrafen nicht unter 30 Jahren für die außerdem beteiligten Personen sowie für diejenigen fest, die Minderjährige bei der Ausübung des Verbrechens zur Mittäterschaft veranlassen. Dementsprechend "begeht ein Mitglied oder Komplize einer kriminellen Bande oder Vereinigung, die Kriegswaffen, Granaten oder Sprengkörper trägt oder benutzt, um Raub, Entführung, Erpressung oder ein anderes Verbrechen gegen das Leben, die Person, die Gesundheit, das Vermögen, die individuelle Freiheit oder die öffentliche Sicherheit zu verüben, die Straftat des schweren Terrorismus, auch wenn dieser als Individuum handelt." Die Ermittlung und die Urteilsfindung bei Vergehen des "schweren Terrorismus" untersteht ausschließlich der Militärgerichtsbarkeit.

5 U.a. wurden für Familienangehörige großzügigere Besuchsregelungen eingeführt..

6 Siehe auch Bericht von amnesty international, AI-Index: AMR 46/02/98, Februar 1998

7 Siehe folgende Eilaktionen von amnesty international:

Nr. 21/98 vom 22.01.98: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Jorge del Castillo, Kongreßabgeordneter (Abgeordneter der Opposition im peruanischen Kongreß und Mitglied des dortigen Menschenrechtsausschusses)

Nr. 96/98 vom 26.03.98: "Sorge um Sicherheit" von Familienangehörigen Luisa Zanattas, einer ehemaligen Angehörigen des peruanischen Militärgeheimdienstes

Nr. 135/98 vom 29.04.98: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Delia Revoredo Marsano de Mur (ehemalige Richterin), ihrem Ehemann - beide derzeit im Asyl in Costa Rica - und ihrer erwachsenen Kinder, die noch in Peru leben

Nr. 143/98 vom 06.05.98: "Sorge um Sicherheit" von Heriberto Benitez Rivas, Menschenrechtler und Anwalt sowie von dessen Mutter Isabel Rivas Ramirez

Nr. 188/98 vom 03.07.1998: "Drohungen/Sorge um Sicherheit" von César Hildebrandt (Fernsehjournalist), Luis Ibérico (Journalist), Francisco Soberón (Menschenrechtler), Javier Diez Canseco (Parlamentsabgeordneter) der Oppositionspartei

Nr. 239/98 vom 10.09. 1998: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Sofía Macher, Menschenrechtlerin

Nr. 278/98 vom 29.10.1998: "Sorge um Sicherheit" von Giulia Tamayo León, Frauenrechtlerin

Nr. 290/98 vom 09.11.1998: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Gustavo Mohme Llona (Kongreßabgeordneter)

Nr. 318/98 vom 23.12.1998: "Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe", Frau Lori Berenson

Nr. 318/98-1 vom 20.01.1999: "Folge-ua zu Lori Berenson wg. verschärfter Situation

Nr. 76/99 vom 14.04.99: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Lola Flores, Esteban Rios und weiteren Mitgliedern des Menschenrechtskomitees von Moyobamba

Nr.130/99 vom 04.06.99: "Sorge um Sicherheit" von Pablo Rojas, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation COMISEDH, und weiterer COMISEDH-Mitarbeiter

Nr.136/99 vom 11.06.99: "Morddrohungen/Sorge um Sicherheit" von Gustavo Mohme Llona (Kongreßabgeordneter und Herausgeber der Zeitung "La República"), sowie von Edmundo Cruz, Journalist bei "La República".

8 Am 3. Juni 1999 wurde in Lima auf dem Grundstück, auf dem sich das Bürogebäude der Menschenrechtsorganisation "Comisión de Derechos Humanos" (COMISEDH) befindet, ein Behälter gefunden, in dem offenbar eine Bombe lag. Das Bombenentschärfungsteam der Polizei kam zu dem Schluß, daß es sich um eine Attrappe handle, die zur Einschüchterung dort hinterlassen wurde.

Lola Flores, Mitglied des Menschenrechtskomitees von Moyobamba, hatte sich um den Fall eines Mannes gekümmert, der bei Moyobamba von einem Polizisten mißhandelt worden war. Als sie auf der Polizeiwache Anzeige erstattete, drohte ein Polizist, auf sie zu schießen und erklärte, er sei sicher, es werde ihm nichts geschehen, wenn er diese Drohung wahrmache.

Die jüngsten Drohungen gegen Journalisten von "La República" stehen offenbar mit den vor kurzem in der Zeitung veröffentlichten Artikeln über Korruption in Peru in Zusammenhang. Der Herausgeber der Zeitung, Gustavo Mohme Llona, hat außerdem Bemühungen gestartet, Oppositionsgruppierungen zusammenzubringen, um gemeinsam bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2000 anzutreten.

9 Dok. B4-598, 615, 656 und 679/97



Quelle: amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland