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Brief der politischen Gefangenen von Piedras Gordas an das Nationale Institut für Strafvollzug - INPE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die politischen Gefangenen des Gefängnisses Piedras Gordas-Ancón grüßen Sie hochachtungsvoll. Wir wenden uns an Sie und an die Institution, die Sie repräsentieren, um Sie über die ernsten Probleme in Kenntnis zu setzen, denen wir uns gegenübersehen. Unser Anliegen ist es zu versuchen, mittels eines Dialogs zu einer Lösung zu gelangen.

Wir sind der Ansicht, dass Sie zu diesem Ziel beitragen können, zumal ihr Wille, den Problemen des Strafvollzugs auf den Grund zu gehen und nach Lösungen zu suchen, öffentlich bekannt ist. Was uns bewegt und leitet, ist die Verteidigung der Grundrechte, die das Gesetz uns gewährt, sowie die unser Angehörigen und Freunde, die uns besuchen.

Seit Mai 2007 hat das INPE eine Reihe von Vorgängen, Maßnahmen und Bestrafungen eingeführt, mit denen der Sicherheit als oberstes Ziel des Strafvollzugs Priorität gegeben wird, und deren Inhalt sich über die Verfassung (Art. 139, Abschnitt 22), das Strafvollzugsgesetz (Vorbemerkungen, Art. I, II, III, IV, V, VIII und X) und seine Reglementierung (Abs. 1, Art. 1 bis 6) hinwegsetzt, die als Ziel des Strafvollzugs "die Umerziehung, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Bestraften und Verurteilten" festlegen. Dem soll die Sicherheit dienen, wie das Strafvollzugsgesetz ausdrücklich betont: "Der Strafvollzug und der Freiheitsentzug... sind unvereinbar mit Folter oder unmenschlicher Behandlung oder jedem anderen Akt oder Vorgang, der gegen die Würde des Häftlings verstößt." Aus diesem Grunde fördert es "ein progressives System bei der Behandlung im Strafvollzug". Die Sicherheitsmaßnahmen im Gefängnis "dienen dazu, optimale Bedingungen herzustellen, um die Maßnahmen zur Behandlung durchzuführen. Sie wendet die Maßnahmen an, die die Sicherheit der Personen, der Einrichtungen und der Kommunikation garantieren "(Art. 112).

All das oben Erwähnte wird ausgehöhlt und unterlaufen, wenn nur der repressive Aspekts anstatt des präventiven Aspekts der Sicherheit in Betracht gezogen wird. Damit wird deren Funktionsbestimmung außer Acht gelassen: Sie soll der Behandlung dienen, um eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erreichen, und nicht der Isolation des Häftlings. Sie soll zu einem "friedlichen Zusammenleben" beitragen und nicht die Rechte der Häftlinge einschränken oder verweigern, wie es in diesem Gefängnis geschieht. Es gibt einen Rückschritt im Haftregime, das heißt, eine Zurücknahme der Fortschritte, die bei der Achtung der Rechte gemacht wurden. Darum ist es schädlich und gefährlich zu verbreiten: "Die Häftlinge haben keine Rechte." Damit wird gutgeheißen, dass uns der Status von Bürgern abgesprochen wird, dass wir als Personen betrachtet werden, die außerhalb der Gesellschaft stehen, die Fremde innerhalb der Gesellschaft sind. Das ist einer der Hauptgründe der derzeitigen Krise des Strafvollzugssystems, der ernste Probleme und schwere Konflikte im Inneren des Gefängnisses verursacht hat, für die der derzeitige Direktor verantwortlich ist. Er ist die Ursache des derzeitigen Rückschritts bezüglich besserer Haftbedingungen, die böswillig und irrtümlich als "Privilegien" dargestellt werden, oder der Serie von Einschränkungen für den Zugang zu Haftvergünstigungen mit dem Ziel, die Freilassung zu behindern, nachdem die von der Justiz verhängte Strafe verbüßt ist.

So legt das Strafvollzugsgesetz (Art. 37 und 39) beispielsweise fest: "Die Gefängnisverwaltung fördert und stärkt die Kommunikation und Besuche, sofern sie sich günstig auf den Häftling auswirken ..." Und die Reglementierung (Art. 11.8.) propagiert den "regelmäßigen Kontakt ... mit seinen Angehörigen, Freunden und Organisationen und Institutionen, die den Strafvollzug unterstützen".

Dies ist nicht vereinbar mit der üblichen Praxis, wie sie die Direktion dieses Gefängnisses anwendet, die gezeigt hat, dass sie dagegen ist "den Respekt und die Würde der Besucher zu garantieren" (Strafvollzugsgesetz, Art. 19 bis 22, Kapitel 3). Nicht nur, dass die Gesetze nicht geachtet und eingehalten werden, sondern es wird darauf abgezielt, dass der Besuch nicht mehr kommt, weil er der demütigenden und erniedrigenden Behandlung und Durchsuchungen müde ist, die seine Würde verletzen, und damit der Häftling von seiner Familie und der Gesellschaft isoliert wird.

Die Besucher müssen stehend und im Freien 2 Stunden oder länger warten, bis sie eingelassen werden, und diese Tortur wird durch die entwürdigende Körperdurchsuchung verschlimmert, denen unsere Ehefrauen, Mütter, Töchter, Schwestern ausgesetzt sind, die dazu gezwungen werden, ihre Unterwäsche auszuziehen und mehrere Male in die Hocke zugehen, was ein infamer Willkürakt und ein Anschlag auf ihre Ehre und ihre Würde ist. Das ist eine Verletzung ihrer Rechte, die wir verurteilen. Denjenigen, die protestieren und sich dieser gemeinen Prozedur nicht unterziehen, werden damit bedroht und erpresst, dass sie nicht eingelassen werden, oder sie werden bestraft, indem ihnen ohne irgendein Gerichtsverfahren oder das Recht auf Verteidigung der Besuch 45 Tage lang oder länger untersagt wird.

Dieses schändliche Vorgehen ist rechtswidrig und unvereinbar mit dem, was in der Reglementierung (Art. 23 und 24) festgelegt ist. "Die Durchsuchung des Intimbereichs wird nur dann vorgenommen, wenn hinreichende Indizien vorliegen, dass versucht wird, auf diese Art verbotene Objekte in das Gefängnis einzuschleusen ... das Sicherheitspersonal fordert die Unterstützung des medizinischen Personals an ... informiert unverzüglich den Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Direktor des Gefängnisses, um die Durchsuchung des Intimbereichs vorzunehmen".

Des Weiteren muss der Besuch die Durchsuchung der mitgebrachten Taschen über sich ergehen lassen, wobei die Genehmigung für das Hereinlassen der Nahrungsmittel und des Essens, die sie mitbringen, der Willkür des Sicherheitspersonals unterworfen ist. Dies ist ein weiterer ständiger Konfliktpunkt, die Diskussion über das, was eingelassen wird oder nicht und in welcher Menge.

Diese Tatsachen bekräftigen die lange Reihe von Übergriffen, Respektlosigkeiten, Misshandlungen, Maßregelungen und Einschüchterungsversuchen gegenüber unseren Besuchern, gegen die wir wiederholt Beschwerde eingelegt haben und von denen wir fordern, dass sie aufhören.

Der Technische Rat des Gefängnisses beschloss bezüglich des Besuchs von Kindern eine weitere rechtswidrige Maßnahme, die gegen die Reglementierung (Kapitel III, Art. 22 und 34) verstößt: "Die Minderjährigen müssen vom Vater, der Mutter, dem Vormund oder gegebenenfalls durch eine andere erwachsene Person begleitet werden und sich hinreichend ausweisen." Es wird verlangt, was das Gesetz nicht vorschreibt, ein Ausweis für Minderjährige, die Geburtsurkunde als Bestätigung des Personalausweises eines Minderjährigen. Der begleitende Erwachsene wird verpflichtet, eine notariell beglaubigte Vollmacht vorzulegen, die ihn als Vormund des Minderjährigen ausweist. Es wird die Benutzung von Besucherkabinen mit Trennscheiben für Minderjährige zwischen 13 bis 17 Jahren vorgeschrieben, deren Väter in die Kategorie A eingeordnet sind, eine grausame und unmenschliche Maßnahme, die weder die Reglementierung noch das Dekret 016-2004-Jus, das diese modifiziert, vorsieht. Angebracht ist der direkte Besuch von Minderjährigen. Es wird verfügt, dass es Minderjährigen untersagt ist, ihre Väter in ihre Zellen zu begleiten, ohne dass auch nur die geringsten Bedingungen vorhanden wären, um die Kinder in den dafür vorgesehenen Räumen angemessen zu empfangen und zu versorgen. Damit werden größere Konflikte hervorgerufen, weil es sich um eine willkürliche und unanwendbare Maßnahme handelt, die das Recht auf Besuch einschränkt, und das Ziel, die Familienbeziehungen zu unseren Kindern bei den zwei Gelegenheiten, bei denen wir sie monatlich sehen können, zu stärken und auszuweiten, untergräbt.

Ein weiteres Thema ist die Abschaffung des gemischten Besuches am Sonntag, den die Leitung des INPE im Dezember 2004 in diesem Gefängnis eingeführt hat, denn das Gesetz hat zwei Besuche von Frauen und Männern wöchentlich festgelegt. Mit dieser neuen Maßnahme wurden jeweils zwei Besuche der Frauen und der Männer gestrichen, obwohl es keinen Grund gibt, sie abzuschaffen. Wir fordern, dass sie wieder eingeführt werden, denn sie erlauben es dem Häftling, seine ganze Familie auf einmal zu sehen: Ehefrau und Kinder. Dies ist vorteilhaft für die Rehabilitation und die Wiedereingliederung des Häftlings in die Gesellschaft, was von der Direktion dieses Gefängnisses missachtet wird.

Was das Recht auf Verteidigung angeht, das das Strafvollzugsgesetz und seine Reglementierung (Art. 11.5 und 17) garantieren, so wird es durch die willkürliche Anordnung des Direktors, dass für die Besuche der Verteidiger generell und ohne Unterschied Besucherkabinen zu benutzen sind, untergraben und eingeschränkt. Die Gespräche mit den Pflichtverteidigern sind dagegen direkt.

Gegenüber all diesen Maßnahmen, zu denen andere kritische Probleme hinzukommen, was das Haftregime angeht - die mangelhafte und schlechte Verpflegung, medizinische Versorgung, Haftbedingungen, Haftvergünstigungen, Arbeit und Unterricht - bringen wir unsere Ablehnung und unseren energischen Protest zum Ausdruck. Wir fordern, dass die rechtswidrige Maßnahmen und Bestrafungen eingestellt werden. Dies sollte unter Einhaltung der Grundrechte der Häftlinge gelöst werden.

Hochachtungsvoll

Politische Gefangene
Ancon, 14. Februar 2008



Quelle: afadevig.org
Übersetzung aus dem Spanischen




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