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SCHLUSS MIT DEN ENTWÜRDIGENDEN, DEMÜTIGENDEN UND RECHTSWIDRIGEN DURCHSUCHUNGEN UNSERER ANGEHÖRIGEN!


Im Rahmen der Resolution des Chefs der Gefängnisbehörde INPE, mit der für 45 Tage der Notstand in den Gefängnissen "Miguel Castro Castro" und "Ancon" erklärt wird, sind Körperdurchsuchungen unserer Angehörigen eingeführt worden, die sich auf die Durchsuchung des Intimbereichs konzentrieren, und wenn diese sie nicht akzeptieren, wird ihnen schlicht und einfach der Zutritt zum Gefängnis verweigert und damit das Grundrecht, ihre Verwandten zu besuchen und zu unterstützen.

Wir verurteilen und lehnen diese schikanösen, entwürdigenden und illegalen Maßnahmen und die ständige Misshandlung unserer Angehörigen ab, Maßnahmen, die das Strafvollzugsrecht und seine Reglementierung und Zusatzregelungen verletzen, mit denen das bestehende Strafvollzugsystem festgelegt und reguliert wird.

In der Reglementierung des Strafvollzugsgesetzes heißt es in Artikel 23: "Die Besucher können persönlichen und körperlichen Durchsuchungen unterzogen werden ... Die Durchsuchung des Intimbereichs erfolgt nur, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen, dass verbotene Objekte, die gegen das Strafvollzugsregime verstoßen, eingeschleust werden sollen". Außerdem legt es fest, dass "die körperliche Durchsuchung mit Respekt für die Würde der Personen durchgeführt werden muss...".

In Artikel 24 heißt es: "Wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen, dass irgendeine Art von verbotenen Gegenständen, Getränken, Drogen, Medikamenten oder andere Objekte eingeschleust werden sollen, fordert das Sicherheitspersonal die Unterstützung des medizinischen Personals an ... Über diesen Vorgang muss unverzüglich der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Direktor der Strafvollzugsanstalt unterrichtet werden, damit die Durchsuchung des Intimbereichs vorgenommen werden kann".

In der erwähnten Resolution des Chefs der INPE heißt es in den Erläuterungen: "Es ist notwendig, vorübergehende außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen ... ohne die Rechte der Häftlinge zu beeinträchtigen, sodass diese nicht nur durch Verfügungen zu deren Einhaltung, sondern auch bei Maßnahmen, die das Prinzip der Autorität sichern, garantiert werden". Außerdem heißt es ausgehend von Artikel 10 der Reglementierung des Strafvollzugsgesetzes: "Die Aktivitäten des Strafvollzugs werden mit Respekt für die Würde und die Rechte der Häftlinge, die nicht durch das Gesetz oder das Urteil eingeschränkt sind, ausgeübt".

Und schließlich legt die besagte Resolution nur "Restriktionen" bezüglich der Erlaubnis für den direkten Besuch, den Besuch von Anwälten und den Aufschluss der Zellen fest, autorisiert jedoch nicht und schafft keine Rechtsbasis für eine derartige schikanöse und entwürdigende Behandlung unserer Angehörigen.

Daher verurteilen wir dieses Vorgehen und fordern, dass es sofort eingestellt wird, denn es gibt weder eine materielle noch eine rechtliche Grundlage dafür. Wir rufen unsere Angehörigen und alle Häftlinge auf, den Kampf zur Verteidigung ihrer Grundrechte, die von der peruanischen Verfassung und den Gesetzbüchern garantiert werden, fortzusetzen, und fordern die entsprechenden Organisationen auf, Protesterklärungen abzugeben.

Wir fordern die sofortige Einstellung der entwürdigenden, demütigenden und illegalen Körperdurchsuchungen!

November 2007

Politische Gefangene des Gefängnisses Ancon


Quelle: Asociación de Familiares de Presos Políticos y Víctimas de Genocidio (Vereinigung der Angehörigen der politischen Gefangenen, Verschwundenen und Opfer der Vernichtungspolitik) (www.afadevig.org) Übersetzung aus dem Spanischen


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