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Die Anwälte der Verteidigung über den sogenannten "Megaprozess":

WIR LEHNEN DAS VERFAHREN WEGEN TERRORISMUS AB!


I. "ES HANDELTE SICH UM EINEN "REVOLUTIONTIONÄREN KRIEG, ANGEFÜHRT VON DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI PERUS, dessen Ziel es war, die Macht zu übernehmen, um die neudemokratische Volksrepublik aufzubauen", wie es unsere Mandanten definieren und viele Intellektuelle anerkennen.

Er war ein soziales und höchst politisches Phänomen, das in den letzten beiden Jahrzehnten die gesamte peruanische Gesellschaft mit einbezog. Wenn man die Augen vor dieser Wirklichkeit verschließt und sie als "Terrorismus" bezeichnet, führt das dazu, dass keine Gerechtigkeit hergestellt werden kann, denn wenn ein Gesetz die Tatsachen nicht korrekt widerspiegelt, kann es niemals gerecht sein, noch können daraus gerechte Strafen abgeleitet werden.

Ungeachtet dessen wurde in unserem Land ausgehend von dieser Definition ein repressives System von Gesetzen, die sogenannten "Antiterrorismusgesetze" geschaffen, womit einerseits die offen antidemokratische Tradition der Ausnahmezustände fortgeführt wurde, die es in unserem Land im Verlauf des 20. Jahrhundert wiederholt gab, und andererseits die Polizei- und Militärdoktrin der USA übernommen wurde.

II. DAS SYSTEM DER ANTITERRORISMUSGESETZE VERSTÖßT GEGEN DIE GRUNDSÄTZE DER JUSTIZ UND IST VERFASSUNGSWIDRIG, denn es ist unvereinbar mit den Regeln eines Rechtsstaats So wurden ausgehend von der oben erwähnten Position ab 1981 verschiedene Gesetze über das so genannte "Delikt des Terrorismus" erlassen wurden, zu dem das Gesetz über den so genannten "Landesverrat" und andere Zusatzbestimmungen hinzukamen, mit denen unsere Mandanten wie Tausende Andere vor Gericht gestellt und von Militär- und Zivilgerichten mit anonymen Richtern verurteilt wurden. Diese Urteile wurden aufgrund der Verfassungsbeschwerde, die 5000 Bürger vor dem Verfassungsgericht einlegten, und Tausenden von Habeus-Corpus-Aktionen für verfassungswidrig erklärt und annulliert.

Das Verfassungsgericht behielt in seinem Urteil vom 3. Januar 2003 das Antiterrorismusgesetz 25475 bei, das ein Produkt des Staatsstreiches vom 5. April 1992 war und nach der Verfassung von 1979 keinerlei Gültigkeit hat. Doch das Verfassungsgericht überschritt seine Kompetenzen und "interpretierte es neu", um es als Kernstück des derzeitigen Systems von Gesetzen bestehen zu lassen, obwohl es ins seiner Substanz die Verletzung des Legalitätsprinzips bezüglich der Definition des Tatbestands enthält und drakonische Strafen vorsieht wie die lebenslange Haftstrafe, die ein Leben in Gefangenschaft mit dem Tod als einziger Perspektive bedeutet, was sie schlimmer als die Todesstrafe und darum grausam, unmenschlich und erniedrigend macht, sowie Strafen von 20, 25 und 35 Jahren, zu denen das eingeschränkte Recht auf vorzeitige Freilassung kommt.

Aus diesem Gesetz leiten sich auch antidemokratische Abweichungen von der Strafprozessordnung ab. So wurde innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens die Nationale Strafkammer geschaffen, die bis vor kurzem noch Sonderstrafkammer für Terrorismus hieß und nach unserer Auffassung den Charakter einer Sondergerichtsbarkeit für Terrorismus hat, deren Zweck es ist, die des Terrorismus Angeklagten zu verurteilen, wobei gegen Verfassungsgrundsätze und allgemeine Gesetze verstoßen wird, was die Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf ein Verfahren vor einem regulären Gericht angeht.

Die Dekrete 921 - 927, die die derzeitige Regierung aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichts erlassen hat, stützen das Dekret 25475 und haben denselben antidemokratischen und repressiven Charakter, so wenn darin die lebenslange Haftstrafe vorgesehen ist, obwohl sie abgeschafft worden ist, oder wenn dem Prokurator des Staates für Terrorismus eine privilegierte Stellung eingeräumt wird, die die Verteidigung der Angeklagten in eine ungleiche Position bringt, oder wenn die Öffentlichkeit des Prozesses eingeschränkt werden kann, die gefälschten Ermittlungsberichte der Polizei und Zeugenaussagen, die unter physischer und psychischer Folter zustande gekommen sind, als Beweismittel anerkannt werden oder wenn festgelegt wird, dass den Angeklagten das Wort verboten werden kann, sie aus dem Gerichtssaal entfernt und sogar in Abwesenheit verurteilt werden können. All das verletzt die Regeln eines ordentlichen Prozesses.

Darüber hinaus macht dieses System von Gesetzen, die Betroffenen zu einer besonderen Spezies. Während bei einem politischen Delikt wegen des Motivs der politisch-sozialen Veränderung dem Täter einen altruistischen Charakter zugestanden wird, beinhaltet die Bezeichnung "Terrorist" das genaue Gegenteil. Sie zielt darauf ab, ihn zu stigmatisieren. Darum wird eine Diffamationskampagne nach der anderen gegen die Angeklagten, insbesondere gegen Dr. Abimael Guzmán fabriziert.

Auf diese Art ist es bei dieser Gesetzgebung nicht mehr die Straftat, die von Interesse ist. Relevant ist der "Terrorist", ein Monster, ein Subjekt ohne Rechte, eine ständige potenzielle Gefahr, der man nur begegnen kann, indem man ihn lebendig im Gefängnis begräbt.

Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens wurden die Angeklagten mehr als ein Jahrzehnt in Militärgefängnissen oder Gefängnissen unter dem Kommando der Polizei mit einem militarisierten Haftregime isoliert, weshalb der Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte am 25. November 2005 im Fall García Asto und Ramírez Rojas den peruanischen Staat wegen der Verletzung des Artikels 5.1 der Amerikanischen Menschrechtskonvention, der sich auf das Recht auf die persönliche Unversehrtheit bezieht, verurteilt hat.

Wir klagen vor der Öffentlichkeit an, dass vor dem Beginn des "Megaprozesses" 6 der 12 Angeklagten vollkommen isoliert worden sind, nachdem der erste Prozess im November 2004 vom Staat abgebrochen worden war, damit sie unter den schlechtesten Bedingungen und möglichst wehrlos in die neue Verhandlung gehen. In Anwendung dieser Gesetze werden sie in der Anklage der Staatsanwaltschaft des Delikts des Terrorismus beschuldigt, und es wird die Theorie der "mittelbaren Täterschaft" vertreten, um Personen als Täter zu verurteilen, die nicht direkt an den Taten beteiligt gewesen sind, darunter 60 angebliche Terroraktionen aus 5 Fallakten, die für diesen Prozess zusammengefasst worden sind. Für 9 der 12 anwesenden Angeklagten wird eine lebenslängliche Haftstrafe beantragt. Die Verhandlung findet in einer militärischen Einrichtung der Marine mit eingeschränkter Öffentlichkeit statt, und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, die ein unverzichtbarer Teil des Rechts auf Verteidigung ist, wird weiterhin beschnitten.

Wir, die Anwälte der Verteidigung, teilen die Auffassung von Dr. Juan Bustos Ramírez von der Universität von Chile, der feststellte: "…die Antiterrorismusgesetzgebung ist ein Überbleibsel der Theorie der nationalen Sicherheit, sie beinhaltet die essentielle Priorität des staatlichen Sanktionsrechts und in der Folge die Unsicherheit des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Beeinträchtigung der Ausübung der Freiheiten und des Rechts auf Gleichheit …".

"Das Delikt des Terrorismus ist ein Produkt des Sanktionsrechts des Staates und nicht des Strafrechts." "… es richtet sich nicht gegen bestimmte Taten sondern gegen bestimmte Personen, die Terroristen." "…eine besondere Spezies…" "… naturalistischer Positivismus a la Lombroso …".

III. DER SOGENANNTE MEGAPROZESS IST EIN PROZESS WEGEN TERRORISMUS. Aus diesem Grund verweigern, gestützt auf den Artikel 245 der Strafprozessordnung, 11 der 12 Angeklagten die Aussage, um damit ihre vollkommene Ablehnung des Megaprozesses wegen Terrorismus zum Ausdruck zu bringen, während gleichzeitig jeder Einzelne, sei es als Führungskader oder einfaches Mitglied der Kommunistischen Partei Perus, zu seiner Verantwortung im "Volkskrieg", wie sie ihn bezeichnen, steht, eine Haltung, die von Anfang an den Ton in der Verhandlung angab und bestimmte.

Währenddessen wiederholen die Staatsanwaltschaft und der Prokurator des Staates für Terrorismus innerhalb ihrer Strategie des "Prozesses wegen Terrorismus" beständig Begriffe wie "Terroristen", "kriminelle Vereinigung", "Führungsriege, die für alles terroristischen Aktionen verantwortlich ist", etc. und präsentieren so die Angeklagten als "Terroristen", das heißt, als Feinde, die es zu zerstören gilt, womit negiert wird, dass sie Menschen mit Rechten und Würde sind.

Wie man weiß, beinhaltet das Strafprozessrecht eine harte und intensive Konfrontation zwischen dem Bürger und der Staatsmacht, weshalb eine gesetzliche Regulierung ebenso unverzichtbar ist wie eine Einschränkung der Machtbefugnisse der staatlichen Justizorgane, was bedeutet, dass Beweise nicht um jeden Preis beschafft werden können, dass dieses Recht der Verfassung untergeordnet sein muss und dass es nur möglich ist, die Unschuldsvermutung fallen zu lassen und jemanden zu verurteilen, wenn die Grundrechte und die Beschränkung der Befugnisse des Staates gewährleistet sind.

Hingegen sehen wir mit Besorgnis, dass dies nicht eingehalten wird und auch nicht eingehalten werden kann angesichts des Charakters des Systems der Terrorismusgesetze. Daher bestehen wir darauf, dass das Problem nicht nur ist, wie die mündliche Verhandlung abläuft, sondern auch der Charakter der Nationalen Strafkammer als einer Sondergerichtsbarkeit für Terrorismus und vor allem die Gesetze, die angewendet werden, das Dekret 25475 und die Dekrete 921 - 927 sowie andere speziell erlassene Sondergesetze für Terrorismus bezüglich der Strafprozessordnung oder des Ablaufs des Megaprozesses, wie etwa das Dekret 959, das die politische Manipulation des Prozesses erlaubt.

IV. ANGRIFFE AUF DIE VERTEIDIGUNG: Wir stellen fest, dass der Staat über die Staatsanwältin und den Prokurator ständig versuchen, die Verteidigung zu behindern. So fordern sie etwa von den Anwälten, dass sie die herabwürdigenden Begriffe der Anklageschrift benutzen und wollen die Befragung darauf festlegen, preisen das überholte Recht der Strafminderung für Kollaborateure, das das Renegatentum, die Denunziation und den Verrat fördert und verfolgen den politischen Plan weiter, die Angeklagten ohne Verteidiger zu lassen, indem sie gegen Dr. Manuel Fajardo den Vorwurf erhoben, er habe sie bedroht, während sie Dr. Alfredo Crespo als "Terroristen" bezeichneten und Druck ausübten, damit ihn der Oberste Gerichthof erneut inhaftieren lässt, und das aufgrund der schlichten Tatsache, dass er seinen Beruf als Anwalt ausübt, dem gleichen Grund, wegen dem sich die Anwältin Dr. Martha Huatay seit mehr als 14 Jahren im Gefängnis befindet. In den Medien ist es bereits zur Gewohnheit geworden zu hören, wie der Prokurator drastische Strafen gegen die Angeklagten in dem Prozess fordert und öffentlich seinen Hohn über die Anwälte ergießt.

Ein gewichtiger Angriff auf die Verteidigung war die anonyme Drohung, die die Anwältin von Maria Pantoja, Dr. Enma Vigueras, erhielt, und die sie dazu bewog, ihr Mandat niederzulegen.

All das ist Teil einer Politik der Einschüchterung, deren Ziel es ist, dass wir von der Verteidigung Abstand nehmen. Diese äußerte sich auch in der absurden Unterstellung, dass wir als "Boten" zwischen den Angeklagten und den in den Urwaldgebieten versprengten bewaffneten Gruppen dienen, die darauf abzielte, unsere strikt berufliches Engagement in Zweifel zu ziehen.

Hinzu kommt der Druck, der auf die Angehörigen der Angeklagten ausgeübt wird, die Anfeindungen und Verfolgung ausgesetzt sind, weil sie ihr Recht wahrnehmen, sich zu organisieren.

Wir unsererseits haben den Charakter und den Hintergrund der Antiterrorismusgesetzgebung, die Mitverantwortung des Staates an den Ursachen und der Weiterentwicklung des revolutionären Krieges, die Verjährung des Falles Lucanamarca, die Rechtswidrigkeit der Aussage von Kollaborateuren, die nur mit einem Code identifiziert werden, angeklagt, wir haben die Zeugen entlarvt, die als unparteilich präsentiert werden, obwohl sie Teil der Gegenpartei sind, und wir haben die Nichtanwendbarkeit des Art. 3, Abs. a) des Dekrets 254575, sowie des Artikels 29 des Strafgesetzbuches bezüglich der lebenslangen Haftstrafe gefordert, die beide abgeschafft worden sind.

Und schließlich wird seit dem Beginn der früheren Verhandlung im November 2004 systematisch politischer Druck ausgeübt. Wir alle haben die Manipulation gesehen, die in den Medien mit den Aktionen der bewaffneten Gruppen betrieben wird, indem diese hochgespielt werden, um die polizeiliche Repression als Antwort zu rechtfertigen und einen höheren Etat zu fordern.

Wir haben gehört, "der Terrorismus erstarkt wieder wie nie zuvor", "10000 Terroristen wurden freigelassen", "Null Toleranz gegenüber dem Terrorismus", während merkwürdigerweise die Forderung unserer Mandanten, nach einer politischen Lösung für die vom Krieg hinterlassenen Probleme zu suchen, und nach der Achtung ihres Recht auf politische Betätigung, das ihnen laut Artikel 35 der geltenden Verfassung zusteht, mit keinem Wort erwähnt wird.

V. AUFGRUND DER OBEN ANGEFÜHRTEN ANMERKUNGEN ZUM MEGAPROZESS LEHNEN WIR DIE PROZESSE WEGEN TERROISMUS AB! Wir fordern die Einhaltung der Grundsätze des Rechts und der Justiz! Wir sind der Auffassung, dass sich in Peru mit diesem System der Antiterrorismusgesetze das sogenannte Strafrecht für den Feind durchsetzt: ein verschärftes Strafrecht ohne Garantien, um es im Allgemeinen gegen alle anzuwenden, die das Gesellschaftssystem im Frage stellen, und im Besonderen gegen die Revolutionäre.

Es handelt sich um ein anderes Strafrecht, um einen Zwitter zwischen Strafrecht und Kriegsrecht, eine Ausnahmejustiz, die unter dem Vorwand einer angeblichen Bedrohung der nationalen Sicherheit die Grundrechte und die gesellschaftlichen Freiheiten über den Haufen wirft. Wir sehen hier, wie der Staat Druck ausübt, damit die Macht des Staates hemmungslos eingesetzt wird und unsere Mandanten um jeden Preis zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Lima, 18. März 2006



Übersetzung aus dem Spanischen


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